Veröffentlichung der Entscheidung vom 24. Juni 2013: Kartellverwaltungsverfahren gegen die AOK Nordost

19.07.2013

Das Bundeskartellamt hat das Kartellverwaltungsverfahren gegen die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost abgeschlossen. Die von der Beteiligten AOK Nordost angebotenen Verpflichtungszusagen wurden mit Beschluss vom 24. Juni 2013 für bindend erklärt.

Zum Download der Entscheidung:

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