Veröffentlichung der Entscheidung vom 24. Mai 2013: Verwaltungsverfahren gegen die Stadt Düsseldorf und Siemens

13.06.2013

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Stadt Düsseldorf und die Siemens AG eingestellt. Die Stadt Düsseldorf hatte eine Konzession über Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen ohne vorherige Ausschreibung vergeben. Die Stadt Düsseldorf hat Verpflichtungszusagen angeboten, die das Bundeskartellamt am 24. Mai 2013 für bindend erklärt hat.

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