Konsultation: Entwurf des Merkblatts "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle"

05.12.2013

Das Bundeskartellamt hat den Entwurf eines Merkblatts „Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle“ vorgelegt. Es soll das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999 ersetzen.

Der Entwurf steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung. Die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes finden Sie hier.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 30.1.2014 eingereicht werden.

Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben das Kriterium der ausreichenden Inlandsauswirkungen erfüllt. Dies ist ein Teil der formellen Prüfung der Fusionskontrolle, die über die Anmeldepflicht eines Zusammenschlusses entscheidet.

Für typische Fallkonstellationen bietet das Merkblatt wichtige Hilfestellungen. Zunächst werden Fallgruppen identifiziert, bei denen ausreichende Inlandsauswirkungen eindeutig vorliegen. Anschließend werden Sachverhalte beschrieben, in denen klar ist, dass keine spürbaren Inlandsauswirkungen zu erwarten sind. Schließlich werden maßgebliche Kriterien für die Einordnung von Situationen aufgezeigt, die nicht in diese Fallgruppen passen.

Das Merkblatt stellt klar, dass nicht alle Zusammenschlüsse anmeldepflichtig sind, welche die Umsatzschwellenwerte erfüllen. Anders als in der bisherigen Praxis der Europäischen Kommission setzt eine Anmeldepflicht in Deutschland zusätzlich voraus, dass ein Zusammenschluss spürbare Inlandsauswirkungen hat (§ 130 Abs. 2 GWB). Bei Auslandszusammenschlüssen, die keine spürbaren Auswirkungen in Deutschland erwarten lassen, ist keine Anmeldung erforderlich. So vermindert sich der Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch für das Bundeskartellamt. Gleichzeit erhöht das Merkblatt die Rechtssicherheit für Unternehmen weltweit schon im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion. Das Merkblatt gibt den Unternehmen einen schnellen Überblick über die relevante Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis in Deutschland und erleichtert damit die Entscheidung, ob eine Anmeldung in Deutschland notwendig ist.

Stellungnahmen zu dem Entwurf des Merkblatts Inlandsauswirkungen können bis zum 30.1.2014 (bevorzugt per E-Mail an folgende Adresse: Inlandsauswirkungen@bundeskartellamt.bund.de) eingereicht werden.

Das Bundeskartellamt wird nach Abschluss der Konsultation und Überarbeitung die endgültige Fassung des Merkblatts auf seiner Internetseite veröffentlichen. Es ist außerdem geplant, die eingereichten Stellungnahmen nach Ablauf der Konsultationsfrist ebenfalls zu veröffentlichen.

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