"2014, das Rekordjahr des Bundeskartellamts"

WirtschaftsWoche: Herr Mundt, das Bundeskartellamt steuert auf ein Rekordjahr zu. Noch nie hat Ihre Behörde so hohe Bußgelder verhängt. Ist das Kartellamt die neue Cash Cow der Bundesregierung?
Andreas Mundt: Wir werden in diesem Jahr Bußgelder in Höhe von mehr als eine Milliarde Euro verhängen. So hoch war die Summe tatsächlich noch nie. Allerdings handelt es sich um ein Ausnahmejahr. Wir haben drei sehr große Fälle abgeschlossen. Beim Zucker-, Bier- und Wurstkartell lagen die Strafen jeweils über 300 Millionen Euro.

WirtschaftsWoche: Sie dürften dennoch inzwischen der beste Freund von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sein?
Andreas Mundt: Herr Schäuble begrüßt sicherlich jede Einnahme für den Bundeshaushalt. Mit welcher Höhe an Sondereinnahmen der Bundesfinanzminister rechnen kann, ist derzeit allerdings noch nicht klar. Oft klagen Kartellanten gegen unsere Entscheidung. Dann zieht sich der Vollzug der Strafe hin.

WirtschaftsWoche: Mit vielen Bußgeldbescheiden rechnen Sie im nächsten Jahr?
Andreas Mundt: Das kann man nicht prognostizieren. Vor einem Jahr hätte ich den Kopf geschüttelt, wenn mir jemand gesagt hätte, das Bundeskartellamt würde 2014 Strafen in Höhe von einer Milliarde Euro verhängen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie viele und welche Fälle wir im kommenden Jahr abschließen werden. Das hängt beispielsweise davon ab, wie ergiebig die Zeugen sind und ob die Unternehmen mit uns bei der Aufklärung der Fälle kooperieren.

WirtschaftsWoche: Dennoch steigt die Zahl der Kartelle seit Jahren. Ist in den Unternehmen mehr kriminelle Energie vorhanden als früher?
Andreas Mundt: Das glaube ich nicht. Im Gegenteil nehmen die Chefetagen das Verbot von Preisabsprachen inzwischen sehr ernst. Ihnen ist klar geworden, dass die Verwicklung in Kartelle ein erhebliches Risiko darstellt. Viele Kartellanten zeigen sich inzwischen selber an. Gleichzeitig hat auch das Thema Compliance an Bedeutung gewonnen.

WirtschaftsWoche: Wie erklären Sie sich denn das hohe Wachstum an Kartellen in jüngster Zeit?
Andreas Mundt: Die hohe Anzahl von Verfahren erklärt sich in erster Linie aus der Kronzeugenregelung, die wir seit 2000 anwenden und vor acht Jahren novelliert haben. Jeder zweite Kartellfall geht inzwischen auf die Kronzeugenregelung zurück. Unternehmen, die mit ihrer Anzeige ein Kartell aufdecken oder zur lückenlosen Aufklärung des Falls beitragen, können straffrei ausgehen. Ausschlaggebend ist, wer sich bei uns zuerst meldet. Der Zeitpunkt ist wichtig.

WirtschaftsWoche: Es gibt aber auch Kritik an dem Vorgehen. Sünder können sich freimachen von Schuld und jede Strafzahlung verhindern.
Andreas Mundt: Ohne die ausführliche Auskunft eines Unternehmens, das an einem Kartell beteiligt gewesen ist, hätten wir oft kaum eine Chance, ein Kartell zu Fall zu bringen und restlos aufzuklären. Meist stimmen sich die Mitglieder eines Kartells mündlich ab. Ohne die Hinweise eines Kronzeugen wären in solchen Fällen die Aufdeckung und der Beweis der Tat sehr schwierig.

WirtschaftsWoche: Oft einigen sich Unternehmen auf einen Deal mit dem Kartellamt. Warum diese Geheimniskrämerei, wenn die Schuld doch naheliegt?
Andreas Mundt: Da gibt es keine Geheimniskrämerei. Das Unternehmen wird mit einem Bußgeld belegt und wir berichten darüber in gleicher Weise, wie über die streitig abgeschlossenen Verfahren. Wir können durch ein sogenanntes Settlement den Fall abkürzen und Personalkapazitäten einsparen. Es kann auch im Interesse der Unternehmen liegen, das Verfahren zu beschleunigen. Außerdem bieten wir ihnen einen Settlement-Abschlag von bis zu zehn Prozent.

WirtschaftsWoche: Geschädigte Unternehmen kritisieren, das Kartellamt würde dadurch nicht mehr alle relevanten Informationen recherchieren...
Andreas Mundt: Zu dem Zeitpunkt zu dem wir eine einvernehmliche Einigung anbieten, ist der Fall umfassend ausermittelt. Unsere Erkenntnisse werden den Unternehmen mitgeteilt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns mit den Kartellunternehmen in ein Settlement-Gespräch begeben. Jedes geschädigte Unternehmen kann im Nachgang Einsicht in die Akten beantragen und Schadensersatz fordern.

WirtschaftsWoche: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben den Geschädigten aber vorenthalten, genauso wie die Aussagen des Kronzeugen...
Andreas Mundt: ... Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können immer und überall nur in besonderen Ausnahmefällen eingesehen werden. Das ist im Kartellrecht nicht anders als bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Eine Besonderheit stellen lediglich die Aussagen des Kronzeugen dar. Hier sind die Einsichtsmöglichkeiten in der Tat begrenzt.

WirtschaftsWoche: Ist das sinnvoll? Bei den geschädigten Unternehmen geht es oft um Schäden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro.
Andreas Mundt: Das ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen effektiver Kartellverfolgung insgesamt und den nachvollziehbaren Interessen im Einzelfall. Das Bundeskartellamt hat vor allem im Blick, Kartelle aufzudecken damit Märkte wieder besser funktionieren. Für die Wiedergutmachung einzelner Schäden steht in Deutschland ein sehr leistungsfähiges zivilgerichtliches System zur Verfügung. Wir benötigen Informationen, an die wir ohne Kronzeugen nicht heran kommen würden. Für den Bußgelderlass müssen die Unternehmen alle Informationen auf den Tisch legen. Das würden sie nicht tun, wenn sie sich damit automatisch auch vor den geschädigten Unternehmen entblößen würden.

WirtschaftsWoche: Zu Schadensersatzzahlungen sind sie doch ohnehin verpflichtet…
Andreas Mundt: …als Kronzeuge wäre man dann aber automatisch der bevorzugte Klagegegner. Wenn wir alle Informationen preisgeben würden, die der Kronzeuge uns zur Verfügung stellt, würde er bei Schadensersatzforderungen im Vergleich zu den anderen Kartellmitgliedern schlechter gestellt werden. Das würde seine Bereitschaft, voll umfänglich auszusagen, von vornherein mindern.

WirtschaftsWoche: Bis 2005 hat Ihre Behörde die Strafe in Abhängigkeit zum Kartellerlös erhoben...
Andreas Mundt: ...was dazu geführt hat, dass sich die Fälle um Monate und Jahre hinausgezogen haben. Die Unternehmen haben gegen die Bußgeldhöhe geklagt, die den dreifachen Mehrerlös des Kartells ausmachen konnte. Da gab es dann Gutachten und Gegengutachten. Das war ein Tummelplatz für divergierende ökonomische Ansichten.

WirtschaftsWoche: Aber dieser von Ihnen ermittelte Mehrerlös war ein guter Ansatzpunkt für die Höhe der Schadensersatzzahlungen...
Andreas Mundt: Richtig. Aber mit der Folge, dass unsere Fälle deutlich aufwendiger waren, als sie es ohnehin sind. Auch hier sehen wir das Spannungsverhältnis zwischen effektiver Kartellverfolgung und den Interessen einzelner Geschädigter. Heute beträgt der Bußgeldrahmen bis zu zehn Prozent des Umsatzes eines Unternehmens. Diese gesetzliche Regelung wurde aus Europa übernommen. Die Bußgeldbemessung orientiert sich nach wie vor an der Schwere und der Dauer der Tat und damit auch am Schadens- und Gewinnpotential, das Kartellverstößen innewohnt. Die geschädigten Unternehmen profitieren zunächst einmal davon, dass sie nach der Beendigung eines Kartells durch uns wieder niedrigere, marktübliche Preise bezahlen. Außerdem: Würden wir die Fälle nicht aufdecken, gäbe es überhaupt keine Möglichkeit Schadensersatz einzufordern. Unternehmen können sich darüber hinaus auch auf anderem Wege absichern.

WirtschaftsWoche: Wie denn?
Andreas Mundt: Es gibt die Möglichkeit, in die Verträge mit den Lieferanten einen Passus aufzunehmen, der den Auftraggebern bei Kartellverstößen einen pauschalen Schadensersatz zusichert.

WirtschaftsWoche: Kritiker behaupten, die Strafen in Deutschland seien zu hoch, die USA müssten Vorbild sein. Stimmen Sie dem zu?
Andreas Mundt: Nein. Es ist eine Mär, dass Deutschland zu streng ist und die USA milde. Die USA haben ein ganz anderes Rechtssystem, in dem die Unternehmen und die Manager ebenso hart – aber zum Teil anders – sanktioniert werden. Kartellabsprachen sind dort eine Straftat. Die durchschnittliche Haftstrafe bei Kartellvergehen liegt bei 24 Monaten. Hinzu kommen hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Unternehmen, die in Kartelle verstrickt sind, werden dort sicherlich nicht geschont.

WirtschaftsWoche: Neben der Kartellverfolgung ist Ihre Behörde auch für Fusionen und sonstige Wettbewerbsbeschränkungen zuständig. Halten Sie eigentlich jede früher getroffene Entscheidung heute noch für richtig?
Andreas Mundt: Natürlich ist man nachher immer schlauer. Wir müssen für unsere Entscheidungen Prognosen über die Entwicklung von Märkten anstellen. Zwar ökonomisch fundierte – aber eben doch Prognosen. In der Rückschau kann man nach einigen Jahren vielleicht zu anderen Schlüssen kommen.

WirtschaftsWoche: Zum Beispiel bei der verbotenen Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer vor vier Jahren?
Andreas Mundt: Sie fragen mich nach einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 in einer Branche, die derzeit wie keine zweite einen revolutionären Wandel durch das Internet vollzieht. Die Entscheidung war richtig. Das hat nicht nur der Bundesgerichtshof bestätigt, das sagen auch viele in der Branche. Heute sehen wir eine immer stärkere Konvergenz der Medien. Es gibt IPTV, Google und andere neue Player stellen sich in verschiedensten Märkten auf. Die traditionellen Geschäftsmodelle der Medienunternehmen funktionieren nicht mehr so wie früher. Prognosen können immer nur über einen begrenzten Zeitraum getroffen werden. Sie bräuchten hellseherische Fähigkeiten, um knapp zehn Jahre Marktentwicklung vorauszusehen. Mit unseren Entscheidungen sorgen wir aber damals wie heute dafür, dass die Märkte überhaupt die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln.

WirtschaftsWoche: Dennoch greifen Sie als Behörde erstaunlich oft ein...
Andreas Mundt: Natürlich stören sich viele in der Wirtschaft, wenn der Staat eingreift. Es melden sich aber vor allem diejenigen zu Wort, die eine entsprechende Lobby haben. Die Stimme der Verbraucher ist leise. Lob kriegen wir deshalb nicht so oft oder nicht so laut.

WirtschaftsWoche: Braucht Europa ein unabhängiges Kartellamt?
Andreas Mundt: Derzeit liegt die Zuständigkeit für den Wettbewerbsschutz in Europa bei der Europäischen Kommission, genau genommen bei der Generaldirektion Wettbewerb. Die machen einen guten Job.

WirtschaftsWoche: Und wer bekommt einen grenzüberschreitenden Kartellfall?
Andreas Mundt: Da sprechen wir uns ab. Wer den Fall übernimmt, entscheiden wir ganz unbürokratisch. Und über das Hochsicherheits-Intranet des Europäischen Netzwerkes der Wettbewerbsbehörden sind wir gegenseitig über alle Fälle informiert.

Das Interview führte Christian Schlesiger

Quelle: Wirtschaftswoche vom 1.12.2014.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK