"Online-Handel nicht ohne guten Grund beschränken"

LZ: Herr Mundt, das Bundeskartellamt hat zuletzt mehrere Unternehmen zur Aufgabe diskriminierender Maßnahmen gegen den Onlinehandel gezwungen. Sollte es Herstellern und selektiven Vertriebssystemen nicht frei stehen, den stationären Handel zu bevorzugen?

Mundt: Aus meiner Sicht sollte Ihre Frage richtigerweise lauten, ob es Händlern nicht freistehen muss, neue erfolgversprechende Vertriebswege wie den Online-Handel nutzen zu können. Denn darum geht es im Kern. Hersteller dürfen den Online-Handel nicht ohne guten Grund ausschließen oder beschränken. Für uns als Wettbewerbshüter stellen sich hier viele neue Fragen, zum Teil auch uralte Fragen in neuem Gewand. Deshalb hat das Thema für uns große Bedeutung.

LZ: Wo sehen Sie die Grenzen des Erlaubten für selektive Vertriebssysteme überschritten?

Mundt: Jeder Hersteller hat selbstverständlich die Möglichkeit, Qualitätsanforderungen für den Vertrieb seiner Waren aufzustellen. Entscheidend ist jedoch, wo diese Befugnis aufhört und eine verbotene Beschränkung des Internetvertriebs anfängt. Ein generelles Verbot bestimmter Vertriebswege ist bekanntermaßen immer ein kritischer Punkt. Ähnliche Wirkungen können sogenannte Doppelpreissysteme haben – wenn also dem Händler für den Verkauf im Internet deutlich schlechtere Konditionen eingeräumt werden als für den stationären Verkauf. Wie so oft im Kartellrecht kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

LZ: Der Lebensmittelhandel und seine Lieferanten bilden einen Schwerpunkt der Kartellverfolgung. Aus Zufall oder Absicht?

Mundt: Das ist eine selektive Wahrnehmung. Nachvollziehbar, da diese verbrauchernahen Produkte bei den Lesern der LZ wie auch in der breiten Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erregen als etwa Flüssiggas oder Dampfkessel. Wir haben voriges Jahr auch Kartelle bei Bahnschienen, Haushaltsgeschirr und der Grundverschlüsselung von TVSignalen abgeschlossen. Und die Palette der laufenden Verfahren reicht kreuz und quer durch verschiedenste Wirtschaftsbereiche.

Quelle: Lebensmittel Zeitung vom 24.1.2014

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