"Mehr Verbraucherschutz wäre schön"

Trierischer Volksfreund: Herr Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes sind sie quasi oberster Hüter des Wettbewerbs in Deutschland. Bekommen Sie schon mal von Verbrauchern Dankes-Briefe oder Mails?

Andreas Mundt: Selten, aber das kommt vor. Wir sind – das liegt in der Natur der Sache – eher ein Amt, bei dem Beschwerden eingehen. Der eine oder andere bedankt sich aber doch schon mal.

Trierischer Volksfreund: Bezieher von Fernwärme in ganz Deutschland bekommen nach einem Veto des Bundeskartellamtes wegen überhöhter Preise insgesamt 55 Millionen Euro zurück. Was passiert eigentlich mit den Strafen in anderen Fällen, bei den Bierbrauern, Wurstherstellern oder Zuckerfabrikanten?

Mundt: Die Strafen fließen in den Bundeshaushalt, wo sie meiner Meinung nach auch hingehören. Sie kommen so der Gemeinschaft zugute. 2014 haben wir Bußgelder von über einer Milliarde Euro verhängt. Da kommt schon was zusammen.

Trierischer Volksfreund: Wenn Sie Strafen gegen Unternehmen aussprechen drohen den Firmen zudem Schadensersatzklagen. Doch beispielsweise bei dem Wurst- oder dem Bierkartell bleibt Otto-Normal-Verbraucher ja außen vor. Ich kann ja nicht 1,50 Euro für die Kiste Bier einklagen. Wie sehen Sie das?

Mundt: Ja, das ist richtig. Das ist aber auch eine sehr bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Wir sprechen hier von so genannten Streuschäden, die bei dem Einzelnen vielleicht zwar einen Schaden, aber eben einen geringeren verursachen. In der Summe kann hier natürlich schon ein großer Schaden entstehen. Es gibt auch Länder, wie die USA, in denen es ein System der Sammelklagen gibt. Dabei werden aber primär die Anwälte reich, nicht so sehr die Verbraucher. Ich glaube, dass unser System ausreichend ist.

Trierischer Volksfreund: In unserer Region gibt es Tausende Milchbauern und mit der Hochwaldmolkerei und Arla zwei der größten deutschen Molkereigenossenschaften. Sie haben einen besonderen Blick auf die Milchwirtschaft. Wo liegt das Problem?

Mundt: Wir schauen uns derzeit das Verhältnis zwischen den Erzeugern und den Molkereien sehr genau in einem Pilotverfahren gegen das Deutsche Milchkontor an. Fünf Elemente sind da sehr beobachtungswert: die hundertprozentige Andienungspflicht, die hundertprozentige Abnahmepflicht, die enorme Markttransparenz beim Milchpreis, die langlaufenden Verträge und Kündigungsfristen und natürlich die Risikoverteilung bei der Auszahlung des Milchpreises. In der Kombination der fünf Punkte könnte dies gegen Kartellrecht verstoßen. Mir scheint es, als ob es in der Lieferkette von Handel, Molkerei und Landwirt vor allem einen gibt, der das Risiko trägt, das ist der Milchbauer.

Trierischer Volksfreund: Auf der anderen Seite stehen die großen Handelskonzerne und Discounter, denen viele Landwirte Machtmissbrauch vorwerfen. Wie sehen Sie diese Lage in Deutschland?

Mundt: Die Milchbauern sind da in einer ähnlichen Lage wie viele andere Anbieter. Im Lebensmitteleinzelhandel gibt es eine hohe Konzentration. Vier Unternehmen haben über 85 Prozent Marktanteil. Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe mit Lidl treten nur wenige Lieferanten auf Augenhöhe entgegen. Auch das haben wir unter Beobachtung, gerade jetzt, wo wir eine weitere Konzentration durch die Übernahme der Kaiser’s Tengelmann-Märkte durch Edeka haben. Der Gesetzgeber teilt ja unsere Einschätzung, dass wir ein waches Auge darauf haben müssen und verschärft aktuell die Missbrauchsvorschriften für diesen Bereich. Das ist zum einen der Untereinstandspreisverkauf, also das Verbot, Produkte zu einem Preis zu verkaufen, der unter dem eigenen Einkaufspreis liegt. Und zum zweiten das sogenannte Anzapfverbot, das dem Lebensmitteleinzelhandel untersagt, vom Lieferanten unbotmäßige Vorteile zu verlangen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Trierischer Volksfreund: Können Sie ein Beispiel nennen?

Mundt: Bei der Übernahme der Plus-Märkte durch Edeka (2009) hat Edeka in die Plusverträge reingeschaut und festgestellt, dass Plus zum Teil bessere Lieferverträge hatte. Dann ist Edeka hingegangen und hat diese Konditionen auch für sich für die Vergangenheit eingefordert ohne dass dem aus unserer Sicht eine Gegenleistung gegenüberstand. Da ist nach unserer Auffassung die rote Linie zwischen harten Verhandlungen und missbräuchlichem Verhalten überschritten worden. Der Bundesgerichtshof prüft den Fall noch.

Trierischer Volksfreund: Steuerermittler geben zu, dass viele Anfangsverdachte von betrogenen Ehefrauen oder geschassten Geliebten kommen. Für Sie sind solche Zeugen keinen Denunzianten, sondern wichtige Kronzeugen?

Mundt: Ich weiß um das Dilemma der Kronzeugenregelung. Aber wir suchen eben nicht nur einen Täter, sondern wir kennen auch nicht die Tat. Wir müssen sie zuerst aufdecken, und da hilft die Kronzeugenregelung. Die Hälfte unserer Fälle, vor allem aber die großen Fälle, gehen auf die Kronzeugenregelung zurück. Die Verfolgung vieler Kartelle hat durch diese Regelung an Fahrt gewonnen. Die Kronzeugenregelung, die den ersten Hinweisgeber von der Strafe befreit, ist sehr wichtig für eine effiziente Kartellverfolgung.

Trierischer Volksfreund: Die Digitalisierung ist für das Bundeskartellamt eine große Herausforderung. Fühlen Sie sich hier gut aufgestellt?

Mundt: Ich glaube, wir sind weltweit eine der aktivsten Behörden in der Internetwirtschaft. Wir haben Verfahren geführt gegen Amazon/Audible und gegen Apple, da ging es um Exklusivitätsklauseln. Wir haben die Bestpreisklauseln der Hotelportale HRS und booking.com untersagt. Aktuell führen wir ein Verfahren gegen Facebook. Der Fall Google liegt bei der Europäischen Union. Wir haben früh damit begonnen, Knowhow aufzubauen. Was ich mir wünschen würde: dass wir im Bereich Verbraucherschutz einen Kompetenzzuwachs bekommen. Wir können derzeit nur aktiv werden, wenn ein Unternehmen marktbeherrschend ist. Das müssen wir dann aber erstmal monatelang in Kleinstarbeit untersuchen. Wir wissen aber, dass es Unternehmen im Internet gibt, ob marktbeherrschend oder nicht, die durch einen Gesetzesverstoß gleich Tausende oder gar Millionen von Verbrauchern schädigen. Hier halte ich es für sinnvoll, das etablierte System des privatrechtlichen Verbraucherschutzes in Deutschland um eine behördliche Eingriffsmöglichkeit zu erweitern.

Das Interview führte Heribert Waschbüsch

Quelle: Zeitung "Trierischer Volksfreund" vom 17.02.2017.

PDF-Datei des Interviews:

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