Weitere Informationen und Materialien zum Vergaberecht
Hier finden Sie weiterführende Materialien zum Vergaberechtsschutz. Sie gelten für Vergabeverfahren, die am 24. April 2009 oder später begonnen worden sind, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren:
- Überblick über wesentliche Aspekte des seit dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtsschutzes für Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Checkliste zum Nachprüfungsantrag
Auch in seinen Tätigkeitsberichten informiert das Bundeskartellamt umfassend über die Gewährung des Vergaberechtsschutzes.