European Competition Network (ECN)
Die nationalen Wettbewerbsbehörden und die Europäische Kommission bilden gemeinsam ein Netz von Behörden. Sie handeln im öffentlichen Interesse und arbeiten beim Schutz des Wettbewerbs eng zusammen. Das Netz wird als „Europäisches Wettbewerbsnetz“ (European Competition Network, ECN) bezeichnet.
- Gremien des ECN
- ECN und Bundeskartellamt
- Rechtliche Grundlagen
- Resolutionen der Vorsitzenden der ECN-Wettbewerbsbehörden (englisch)
- Vom ECN verabschiedete Empfehlungen (englisch)
- Sonstige vom ECN verabschiedete Dokumente (englisch)
- Sektorale Berichte (englisch)
- Wichtige Links
Das ECN ist ein Diskussions- und Kooperationsforum für die Anwendung und Durchsetzung der EU-Wettbewerbspolitik. Es schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit der europäischen Wettbewerbsbehörden in Fällen, in denen Artikel 101 und/oder 102 AEUV angewandt werden, und ist die Basis für die Schaffung und Wahrung einer gemeinsamen Wettbewerbskultur in Europa.
Die Kooperation findet insbesondere statt:
• durch gegenseitigen Informationsaustausch über Fälle und Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden
• durch gegenseitige Amtshilfe bei den Ermittlungen
• durch Austausch von Beweismaterial oder anderen Informationen
Gremien des ECN
Das leitende Gremium des ECN ist das Generaldirektorentreffen, das den Arbeitsauftrag für das Netzwerk festlegt. Weitere zentrale Gremien des ECN sind das Plenum sowie die sich mit übergreifenden Verfahrens- und Kooperationsfragen beschäftigenden Arbeitsgruppen „Cooperation Issues and Due Process“ und „Cartels“. Daneben bestehen verschiedene Sektorarbeitsgruppen, in denen Experten der nationalen Behörden und der Europäischen Kommission branchenspezifische rechtliche und wettbewerbspolitische Fragestellungen beraten (z.B. „Energie“, „Pharma“, „Banken und Versicherungen“, „Sport und Medien“).
ECN und Bundeskartellamt
Innerhalb des Bundeskartellamtes wurde im Mai 2004 eine Koordinationsstelle für die Vertretung im Netzwerk der Europäischen Kartellbehörden eingerichtet. Diese ist dem Referat G1 Deutsches und Europäisches Kartellrecht, Vergaberecht zugeordnet.
Rechtliche Grundlagen
Artikel 101 und Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Verordnung Nr. 1/2003 des Rates zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln
Gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission zur Arbeitsweise des Netzes der Wettbewerbsbehörden
Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden
Resolutionen der Vorsitzenden der ECN-Wettbewerbsbehörden (englisch)
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Dez. 2012)
Schutz von Kronzeugenerklärungen im Kontext von Schadensersatzklagen (Mai 2012)
Notwendigkeit der Effektivität behördlicher Kartellrechtsdurchsetzung (Nov. 2010)
Empfehlung der High Level Group Milch zur Stärkung der Verhandlungsmacht der Milchbauern (Nov. 2010)
Vom ECN verabschiedete Empfehlungen (englisch)
ECN-Empfehlung zu Ermittlungsbefugnissen, Vollstreckungsmaßnahmen und Sanktionen im Zusammenhang mit Durchsuchungen und Auskunftsersuchen
ECN-Empfehlung zur Befugnis, Beweismittel in digitaler Form sicherzustellen, insbesondere durch forensische Maßnahmen
ECN-Empfehlung zur Amtshilfe bei Durchsuchungsmaßnahmen gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
ECN-Empfehlung zur Prioritätensetzung
ECN-Empfehlung zu einstweiligen Maßnahmen
ECN-Empfehlung zu Verpflichtungszusagenverfahren
ECN-Empfehlung zu strukturellen Abstellungsmaßnahmen
Sonstige vom ECN verabschiedete Dokumente (englisch)
Modell-Kronzeugenprogramm sowie
Muster für einen summarischen Kronzeugenantrag im ECN (Nov. 2012)
Bericht zu Ermittlungsbefugnissen sowie Bericht zu Entscheidungsbefugnissen der Behörden im ECN (Okt. 2012)
Sektorale Berichte (englisch)
Tätigkeit der ECN-Behörden im Bereich Lebensmittel (Mai 2012)
Durchsetzung des Wettbewerbsrechts bei Zahlungssystemen (März 2012)
Wichtige Links
Informationen der Europäischen Kommission (GD Wettbewerb) zum ECN
Europäisches Netzwerk der Kartellbehörden, Newsletter
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