Entscheidungen über Kartelle, Zusammenschlüsse und missbräuchliche Verhaltensweisen treffen die insgesamt zwölf Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes. Sie bilden das Herz des Bundeskartellamtes. Die Beschlussabteilungen sind überwiegend nach Branchen gegliedert, zwei Beschlussabteilungen widmen sich branchenübergreifen ausschließlich der Verfolgung von Kartellfällen, eine Beschlussabteilung, eingerichtet im Januar 2008,ist ausschließlich mit der Missbrauchs- und Kartellbekämpfung im Energiebereich befasst. In den Beschlussabteilungen wird jeder Fall aus einem sog. Kollegialgremium entschieden, das sich aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Beschlussabteilung und zwei Beisitzern zusammensetzt. Die Entscheidungen sind Mehrheitsentscheidungen. Die Beschlussabteilung ist bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und weisungsfrei.
Die Sonderkommission Kartellbekämpfung unterstützt die Beschlussabteilungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Durchsuchungsaktionen im Rahmen von Kartellverfahren. Sie ist Ansprechpartner für Unternehmen, die einen Antrag nach der Bonusregelung im Rahmen der Kartellverfolgung stellen wollen.
Nähere Informationen zur Bonusregelung finden Sie hier.
Beim Bundeskartellamt sind außerdem die Vergabekammern des Bundes angesiedelt. Die Vergabekammern gewähren Rechtschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Verantwortungsbereich des Bundes. Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens werden insbesondere von nicht berücksichtigten Bietern gestellt, die die Verletzung von Vergabevorschriften geltend machen.
Auch in den Vergabekammern wird jeder Fall grundsätzlich durch ein Kollegialgremium entschieden, das sich aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Vergabekammer und zwei Beisitzern, von denen einer hauptamtlich und einer ehrenamtlich tätig ist, zusammensetzt. Fälle, die keine wesentlichen Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht aufweisen und bei denen die Entscheidung nicht von grundsätzlicher Bedeutung sein wird, können zur Entscheidung auch auf den Vorsitzenden oder den hauptamtlichen Beisitzer übertragen werden. Die Mitglieder einer Vergabekammer werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. Die Entscheidungen der Vergabekammern sind Mehrheitsentscheidungen. Die Vergabekammern entscheiden im Rahmen der Gesetze unabhängig und weisungsfrei.
Die Beschlussabteilungen und Vergabekammern werden unterstützt von der Grundsatzabteilung, der Prozessabteilung und der Zentralabteilung.
Die Grundsatzabteilung berät die Beschlussabteilungen in speziellen kartellrechtlichen und ökonomischen Fragen, vertritt das Bundeskartellamt in den Entscheidungsgremien der Europäischen Union, begleitet wettbewerbsrelevante Gesetzesreformen auf nationaler und europäischer Ebene und koordiniert die Zusammenarbeit des Amtes mit ausländischen Wettbewerbsbehörden sowie internationalen Organisationen.
Die Prozessabteilung berät das Amt in juristischen Fragen, bereitet gerichtliche Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vor und vertritt das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der Zentralabteilung obliegt die innere Verwaltung des Bundeskartellamtes (insbesondere Haushalt, Personal etc.).


