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Wie ist das Bundeskartellamt organisiert?

Das Bundeskartellamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Seit dem 1. Oktober 1999 hat das Bundeskartellamt, das zuvor seit dem 1. Januar 1958 vierzig Jahre lang von Berlin aus wirkte, seinen Sitz in Bonn.

Insgesamt hat das Bundeskartellamt 320 Beschäftigte, von denen etwa die Hälfte Juristen und Ökonomen sind. Der Jahreshaushalt des Amtes beläuft sich auf rund 21,7 Mio. Euro (Stand: 2009).

Weitere Informationen zu Aufgaben und Tätigkeit des Bundeskartellamtes finden Sie in unserer Informationsbroschüre und in den Tätigkeitsberichten des Bundeskartellamtes.

 

Die kartellrechtlichen Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden in einem justizähnlichen Verfahren von zwölf Beschlussabteilungen getroffen, deren Zuständigkeiten überwiegend nach Wirtschaftszweigen abgegrenzt sind. Um die Verfolgung von sogenannten Hardcore-Kartellen (Absprachen über Preise, Quoten, Kunden, Gebiete) schlagkräftiger zu machen, wurden von 2005 bis 2011 drei Beschlussabteilungen gegründet, die sich branchenübergreifend ausschließlich der Verfolgung von solchen Kartellfällen widmen. Unterstützt werden die Beschlussabteilungen u. a. durch die Grundsatzabteilung, die in speziellen Fragen des Kartellrechts berät und die Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden - beispielsweise über die Foren ECN (European Competition Network), ECA (European Competition Authorities) und ICN (International Competition Network) - koordiniert.

 

Die Entscheidungen in den vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammern des Bundes treffen die drei Vergabekammern des Bundes in gerichtsähnlich strukturierten Verfahren.

 

Weitere Informationen sowie das Organigramm des Bundeskartellamtes finden Sie in der Rubrik Organisation.