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Wie wird sichergestellt, dass Wettbewerb funktionieren kann?

Wettbewerb funktioniert nur dann, wenn es bestimmte Regeln gibt, an die sich alle Wettbewerber halten müssen. Diese Regeln sollen verhindern, dass sich die Unternehmen der wirtschaftlichen Konkurrenz entziehen und der Wettbewerb dadurch eingeschränkt wird. Unternehmen könnten versuchen, ihre Gewinne auf andere Weise zu erhöhen als an günstigeren Produktionsverfahren und höherer Produktqualität zu arbeiten. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen: Beispielsweise, indem Unternehmen sich absprechen, zu welchen Preisen sie ihre Produkte anbieten wollen oder untereinander den Markt so aufteilen, dass sie sich gegenseitig zusichern, ihr Angebot nur auf bestimmte Regionen zu beschränken, um sich keinen Wettbewerb zu machen.

Der deutsche Gesetzgeber hat daher seit 1958 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, Regeln für den Wettbewerb festgeschrieben. Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden wachen darüber, dass diese Regeln von den Unternehmen eingehalten werden.
Neben dem deutschen wendet das Bundeskartellamt auch das europäische Wettbewerbsrecht an, soweit die Europäische Kommission – als Wettbewerbsbehörde auf Ebene der Europäischen Union – nicht nach der Fusionskontrollverordnung bzw. im Bereich von Artikel 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (= Artikel 81 und 82 EG-Vertrag alter Fassung) nach der Verordnung 1/2003 und den entwickelten Fallverteilungskriterien zuständig ist.

Welche Kartellbehörde im Einzelnen für den Schutz des Wettbewerbs zuständig ist, hängt im Grundsatz von den möglichen räumlichen Auswirkungen des betreffenden unternehmerischen Verhaltens ab. Die Einzelheiten können Sie den Informationen zum Kartellverbot, zur Missbrauchsaufsicht, zur Fusionskontrolle und zum Vergaberecht entnehmen.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage das Bundeskartellamt tätig wird, finden Sie in der Rubrik Rechtsgrundlagen.