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Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 26.09.2006

Deutsch-Französischer Wettbewerbstag in Bonn

Am 22. September 2006 fand im Bundeskartellamt der 2. Deutsch-Französische Wettbewerbstag statt. Thema der diesjährigen Tagung war: „Wettbewerbsschutz oder Mittelstandsschutz? – Verbotene Verhaltensweisen unterhalb der Marktbeherrschung“. Zu den 120 Teilnehmern zählten Mitglieder der französischen und deutschen Kartellbehörden sowie Unternehmensvertreter, Hochschullehrer, Richter und Vertreter der Europäischen Kommission.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass mittels des Kartellrechts der Vermachtung der Wirtschaft entgegengewirkt werden müsse, damit wettbewerbliche Marktstrukturen erhalten blieben. Darüber hinaus müsse Wettbewerb unter fairen Bedingungen ablaufen, weshalb jede Form eines missbräuchlichen und diskriminierenden Verhaltens zu untersagen sei. Dabei waren sich die Teilnehmer einig, dass eine Diskriminierung auch unterhalb der Schwelle der Marktbeherrschung, d.h. aufgrund nur relativer Marktmacht möglich sei. Der mit der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht verbundene Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor unfairen Praktiken dürfe aber nicht mit dem Ziel des Mittelstandsschutzes verwechselt werden. Ziel des Kartellrechts sei die Gewährleistung von Leistungswettbewerb. Mittelstandsschutz müsse mit darauf abgestimmten Instrumenten angestrebt werden. Dabei sei es wichtig, staatlich veranlasste Wettbewerbsverzerrungen wie Subventionen und sonstige Restriktionen abzubauen, da sie kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten.

Ein zentrales Thema des 2. deutsch-französischen Wettbewerbstages war das Verbot des „Verkaufs unter Einstandskosten“. Die Diskussion offenbarte gegenläufige politische Entwicklungen in Deutschland und Frankreich. Während in Deutschland derzeit über eine Verschärfung des Verbotes nachgedacht wird, vollzieht sich in Frankreich der umgekehrte Trend. Nach jahrelangen negativen Erfahrungen mit einem strikten Untereinstandspreisverbot zeichnet sich in Frankreich für das Jahr 2007 eine Streichung des Verbots ab. Kartellamtspräsident Böge: „Die Erfahrungen in Frankreich sollten auch in Deutschland zum Nachdenken anregen. Die in Deutschland geltenden Vorschriften haben sich bewährt, um Missbräuchen hinreichend entgegenwirken zu können, ohne das sinnvolle Atmen des Marktes zu ersticken. Ein annähernd totales Verbot des Verkaufs unter Einstandskosten ist nicht praktikabel – wird damit weder Markenherstellern noch Landwirten helfen -, erfordert einen enormen Personalaufwand und wird dennoch kriminelle Machenschaften weder verhindern noch ausreichend sanktionieren können.“