Die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hat heute das Bundeskartellamt besucht. Kartellamtspräsident Böge unterstrich anlässlich des Besuchs die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel und dem Bundeskartellamt in Bonn.
Böge: „Mit der Globalisierung ist der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen gestiegen. Spiegelbildlich haben dabei die Bestrebungen zugenommen, diesem Druck auszuweichen durch Fusions- und Kooperationsstrategien, Kartellabsprachen und das Ausschöpfen vorhandener Marktmacht. Angesichts dessen ist eine enge Verzahnung der Wettbewerbsbehörden wichtiger denn je. In der Europäischen Gemeinschaft haben wir in den letzten beiden Jahren ein Netzwerk der Wettbewerbsbehörden geknüpft, das sog. „European Competition Network (ECN)“, das in seiner institutionell abgesicherten Zusammenarbeit bisher einmalig ist. Dies gilt für den Bereich der Kartellbekämpfung wie für die Verfolgung von Missbrauchsfällen. Das europäische Netzwerk ermöglicht eine flexible Fallaufteilung, einen umfassenden Austausch von Unterlagen sowie die gemeinsame Organisation und Durchführung von Durchsuchungen bei einem begründeten Kartell- oder Missbrauchsverdacht wie jüngst im Strom- und Gasbereich.
Auch im Bereich der Fusionskontrolle existiert eine klare Zuordnung der Verantwortung für Vorhaben, die zugleich hinreichende Flexibilität für den Grundsatz bietet, dass die am besten geeignete Wettbewerbsbehörde den Fall behandeln soll. Das System funktioniert gut, denn es ist und bleibt unser gemeinsames Ziel, dem Wettbewerbsprinzip umfassend Geltung zu verschaffen. Die Herausforderungen an die Wettbewerbsbehörden sind groß, wenn man sich Märkte anschaut, die zwar auf dem Papier liberalisiert, in der Realität aber keinem ausreichenden Wettbewerb ausgesetzt sind, wie z.B. im Bereich von Strom und Gas, Schienenverkehr, Post- und Telekommunikation. Auch die Kartellbekämpfung – von den Wettbewerbsbehörden als vorrangig eingestuft – wird eine Baustelle besonderer Art bleiben“.
Dem Bundeskartellamt ist es nach Böge ein besonderes Anliegen, die Wettbewerbsvorschriften in der EU in enger Abstimmung mit der EU-Kommission auch durchzusetzen. Er begrüßte nachdrücklich die Unterstützung der Kommission im Bestreben des Amtes, die Marktabschottung durch langfristige Bezugsbindungen von Stadtwerken zu beseitigen und wies darauf hin, dass Wettbewerbskommissarin Kroes volle Rückendeckung in ihrem Vorgehen gegen Wettbewerbsbeeinträchtigungen von Microsoft habe. „Besonders solche Unternehmen, die die Vorzüge einer freien Wirtschaftsordnung für ihr Wachstum nutzen konnten, haben eine Verpflichtung, die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs besonders zu beachten. Tun sie es nicht, müssen sie daran erinnert werden, notfalls auch mit empfindlichen Sanktionen“.
Böge weiter: „Eine Vielzahl von Wettbewerbsbeeinträchtigungen sind aber auch staatlich veranlasst. Zu nennen sind z.B. direkte Subventionen, Steuervorteile, Sondervorschriften für Branchen oder einzelne Berufsgruppen und staatliche geförderte sog. nationale Champions. Die Wettbewerbsbehörden dürfen sich nicht scheuen, auf diese Beschränkungen hinzuweisen und einen Diskussionsprozess anzustoßen, denn auch jüngste Erfahrungen in ehemals vom Wettbewerb freigestellten Branchen wie Telefonie, Luftverkehr und Strom und Gas zeigen: Der Verbraucher profitiert von einem funktionierenden Wettbewerb, aber er leidet unter vermachteten und verkrusteten Märkten“.
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 07.07.2006
EU-Kommissarin Kroes besucht Bundeskartellamt
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