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Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 15.09.2005

Bundeskartellamt verhängt Millionenbußgelder gegen öffentlich-rechtliche Industrieversicherer

Das Bundeskartellamt in Bonn hat Bußgelder in Höhe von über 20 Mio. € gegen sieben öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen und persönlich betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt. Das Amt hatte bereits im März diesen Jahres gegen zehn andere Versicherungsunternehmen und deren betroffene Vorstandsmitglieder Bußgelder in Höhe von ca. 130 Mio. € verhängt; gegen die Bescheide vom März haben die Betroffenen Einspruch beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Die geahndeten Kartellrechtsverstöße betreffen vor allem den Bereich der industriellen Sachversicherung (insbesondere Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungs-, EC- und All-Risk-Versicherung und die Technische Versicherung), die Gebäude-Monopol-Versicherung sowie die Sachversicherung im Krankenhausbereich.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich die betroffenen Versicherer seit Mitte 1999 abgesprochen haben, wie Versicherungsprämien und –bedingungen gestaltet werden sollten, um eine Marktwende zu ihren Gunsten herbeizuführen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht, worüber sich die handelnden Personen auch im Klaren waren.“

Die jetzt erlassenen Bußgeldbescheide richten sich gegen folgende sieben Unternehmen:

  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München;
  • SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung AG, Stuttgart,
    (als Rechtsnachfolgerin der Sparkassen Versicherung Baden-Württemberg);
  • SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung AG, Stuttgart
    (als Rechtsnachfolgerin der SV Sparkassen Versicherung Hessen Nassau Thüringen Gebäudeversicherung AG);
  • Provinzial Rheinland Versicherung AG, Düsseldorf;
  • Westfälische Provinzial Versicherung AG, Münster;
  • VGH Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover, Hannover;
  • Provinzial Nord Brandkasse AG, Kiel.

Grundlage des Kartells waren die so genannten FIS-Grundsätze, die von Vorstandsmitgliedern betroffener Unternehmen im Fachausschuss Industrielle Sachversicherung (FIS) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vereinbart wurden. Sie sahen u.a. vor:

- während laufender Verträge keine Beiträge (Prämien) zu senken,
- keine Beiträge rückwirkend anzupassen,
- Neuverträge nur mit Ausstiegs- und Anpassungsklauseln abzuschließen.

Außerdem sollten die Prämien und Selbstbeteiligungsquoten erhöht und die Vertragsbedingungen angepasst werden. Die beteiligten Unternehmen haben dieses wettbewerbsbeschränkende Vorgehen durch die Absprache abgesichert, sich über die in den einzelnen Unternehmen umgesetzten Maßnahmen gegenseitig zu informieren und die so genannten Sanierungsmaßnahmen der Wettbewerber nicht durch eigene günstige Angebote zu stören. Die Vereinbarungen wurden in zahlreichen Arbeits- und Gesprächskreisen auf der Direktions- und Abteilungsleitungsebene umgesetzt.

Der Kartellamtspräsident bezeichnete die Absprachen als "ein ausgeklügeltes System, da es durch die Vorversicherungsanfragen und den Verzicht auf Konkurrenzangebote für Versicherungsnehmer kaum möglich war, günstigere Wettbewerbsangebote zu erhalten oder bei Prämienerhöhungen den Versicherer zu wechseln."

Die Geldbußen gegen die Versicherungsunternehmen wurden auf der Grundlage der durch die Kartellabsprachen erzielten Mehrerlöse festgesetzt. Dabei wurden u. a. sowohl versicherungstechnische Besonderheiten (Versicherungssteuer, Rückversicherungsanteil)
als auch die vom Gesetzgeber gewollte Abschreckungswirkung des Bußgeldes berücksichtigt.

Kartellamtspräsident Böge verurteilte das Kartellverhalten als besonders sozialschädlich und warf den Unternehmen vor, das marktwirtschaftliche System, das ein freies Unternehmertum garantiere, selbst zu untergraben, wenn sie dessen wesentliche Säule, das Wettbewerbsprinzip, aushöhlten. Drohende Bußgelder alleine könnten offenbar nicht immer einen fairen Leistungswettbewerb garantieren. Die Unternehmen und ihre Wirtschaftsverbände müssten auch selbst die verantwortliche Rolle der Unternehmen für das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ins Bewusstsein rücken. Die Unternehmen würden in letzter Zeit durch zuviel Fehlverhalten häufiger in die öffentlichen Schlagzeilen kommen und das Vertrauen in die marktwirtschaftliche Ordnung aufs Spiel setzen.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Sofern Unternehmen oder persönlich Betroffene innerhalb der nächsten zwei Wochen Einsprüche einlegen sollten, hat darüber das OLG Düsseldorf zu entscheiden.