Das Bundeskartellamt in Bonn hat den Erwerb der Lizenz für die Herausgabe der deutschsprachigen Ausgabe der Zeitschrift „National Geographic“ durch die Gruner + Jahr AG & Co. KG, Hamburg, untersagt. Der Zusammenschluss war bereits im Jahr 1999 vollzogenen worden.
Gruner + Jahr hatte 1998 zwar die Gründung des paritätischen Gemeinschaftsunternehmens G+J/RBA & Co. KG mit dem spanischen Unternehmen RBA Publicaciones Internacionales, S.A., Barcelona, beim Bundeskartellamt angemeldet, dabei jedoch den beabsichtigten Lizenzerwerb für die Herausgabe der deutschsprachigen Ausgabe von National Geographic nicht angegeben. Das Bundeskartellamt hat erst im Sommer 2003 von dem Lizenzerwerb Kenntnis erlangt, als Gruner + Jahr eine Voranfrage zur Übernahme der alleinigen Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen stellte. Anfang 2004 hat das Amt daraufhin bezüglich des Lizenzerwerbs im Jahre 1999 ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet.
Auch wenn die deutsche Ausgabe des „National Geographic“ mit Lizenzerwerb im Jahr 1999 erstmalig herausgegeben wurde, stellt dieser Erwerb einen Zusammenschluss dar. Entscheidend hierfür ist, dass die Marke „National Geographic“ durch die englischsprachige US-Ausgabe bereits eine Marktgeltung in Deutschland hatte, auf die Gruner + Jahr unmittelbar mit Herausgabe der deutschen Erstausgabe des Magazins aufbauen konnte.
Gruner + Jahr verfügte auf dem Lesermarkt für populäre Wissenszeitschriften in Deutschland mit den Titeln „GEO“ und „P.M.“ schon vor dem Zusammenschluss mit mehr als 60 % über eine marktbeherrschende Stellung, die nicht mehr vom Wettbewerb kontrolliert wurde. Mit der deutschen Ausgabe von „National Geographic“ hat sich der Marktanteil von Gruner + Jahr auf rund 75 % erhöht.
Kartellamtspräsident Böge: „Angesichts des hohen Marktanteils, der deutlichen Marktanteilsaddition, des großen Abstands zu den Wettbewerbern, der hohen Marktzutrittsschranken und der Einbindung von Gruner + Jahr in den finanz- und ressourcenstarken Medienkonzern Bertelsmann hat der Zusammenschluss die marktbeherrschende Stellung von Gruner + Jahr verstärkt und war zu untersagen.“
Das Bundeskartellamt hat mit einem weiteren Beschluss auch den im April 2004 angemeldeten geplanten Erwerb aller Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an dem paritätischen Gemeinschaftsunternehmen durch Gruner + Jahr untersagt.
Dieses Zusammenschlussvorhaben würde zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation auf dem Lesermarkt für populäre Wissenszeitschriften in Deutschland führen, da die marktbeherrschende Stellung von Gruner + Jahr abgesi-chert und damit verstärkt würde.
Die Unternehmen können gegen beide Beschlüsse des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 09.08.2004
Bundeskartellamt untersagt Gruner + Jahr Lizenzerwerb von „National Geographic“
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