Das Bundeskartellamt hat am 09. März 2004 erneut Unternehmen der Zementindustrie durchsucht. Dies bestätigte das Amt auf Anfrage, ohne Angaben über den Kreis der betroffenen Unternehmen zu machen.
Mit der Durchsuchung ist das Bundeskartellamt Hinweisen von Zementabnehmern nachgegangen, wonach Hersteller von Zement weiterhin wettbewerbswidrige Preis- und Gebietsabsprachen praktizieren sollen. Daneben diente die Durchsuchung der Sicherstellung zusätzlicher Informationen über die Entwicklungen nach Aufdeckung des Zementkartells im Jahr 2002. Diese Informationen können für die Beurteilung der von den Unternehmen gegen die bereits ergangenen Bußgeldbescheide eingelegten Einsprüche von Bedeutung sein.

