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Gemeinsames Energie-Monitoring 2012 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes


Gemeinsames Energie-Monitoring 2012 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes

Gemeinsame öffentliche Konsultation der Fragebögen und Ankündigung der Datenerhebung 2012

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemeinsam den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt werden daher erstmals im Jahre 2012 eine gemeinsame Datenerhebung zum Berichtsjahr 2011 durchführen.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur ist auf § 35 EnWG gestützt. Über die Ergebnisse des Monitoring zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, hat die Bundesnetz-agentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich einen Bericht zu veröffentlichen.

Ab dem Berichtsjahr 2011 (Monitoringbericht 2012) ist das Bundeskartellamt nach § 48. Abs. 3 GWB für das Monitoring über den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an Elektri-zitäts- und Gasbörsen zuständig. Der vom Bundeskartellamt zu erstellende Bericht ist in den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aufzunehmen.

Darüber hinaus unterbreitet die Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoringtätigkeit.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung des gemeinsamen Berichts eng zusammen. Dadurch lassen sich, insbesondere in der Phase der Datenerhebung, Synergien erzielen. Die vorgesehene möglichst effiziente gemeinsame Verfahrensweise beider Behörden soll auch den Interessen der vom Monitoring betroffenen Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden.

Der gemeinsame Bericht erstreckt sich demnach nicht nur auf den Bereich der Netze, son-dern auch auf die wettberblich organisierten Elektrizitäts- und Gasmärkte.

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) werden ab dem 08.02.2012 die vorgesehenen Fragebögen (inkl. Definitionen) für das Erhebungsjahr 2011 als PDF-Dokumente zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt. Es werden gemeinsam erstellte Fragebögen beider Behörden verwendet. Die Marktteilnehmer erhalten somit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.03.2012.

In den Fragebögen sind die, gegenüber dem letzten Jahr, auch infolge der neuen Zuständigkeit des Bundeskartellamtes nach § 48 Abs. 3 GWB vorgenommenen Änderungen rot abgesetzt. Zudem wurden einige Fragen gegenüber dem Vorjahr gelöscht.
 
Im Anschluss an die Konsultation sind im Rahmen einer Datenerhebung zum Berichtsjahr 2011 in der Zeit vom 02.04.2012 bis 04.05.2012 lediglich die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Die Datenabfrage zum Berichtsjahr 2011 richtet sich an die einzelnen Bereiche (Erzeugung, Import, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen, Handel, Vertrieb etc.) der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. der jeweiligen Konzerngesellschaften. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen ist nicht vorgesehen. Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben beziehen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist.

Die in die Fragebögen eingehenden Angaben der Marktteilnehmer werden im Monitoringbericht 2012 nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden somit nicht offen gelegt.

Stellungnahmen zu den Fragebögen für das „Monitoring 2012“ können bis zum 02.03.2012 an die Bundesnetzagentur per eMail an die Adresse monitoring.energie@bnetza.de oder per Post an folgende Adresse: “Bundesnetzagentur, Referat 603, Postfach 8001, 53105 Bonn“ mit der Betreffzeile „Stellungnahme Fragebögen Monitoring 2012“ übermittelt werden.

Die endgültigen Fragebögen - unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse - werden ab dem 02.04.2012 (Start der Datenerhebung) auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bis zum 04.05.2012 (Ende der Datenerhebung) bereitgestellt.


Dörr                                Lange/Dr. Engelsing
Referat 603                      8. Beschlussabteilung
Bundesnetzagentur           Bundeskartellamt