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International Competition Network (ICN)

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Gegründet im Jahr 2001 von 14 Wettbewerbsbehörden (darunter das Bundeskartellamt) und inzwischen auf über hundert Mitgliedsbehörden angewachsen, bietet das International Competition Network (ICN) Wettbewerbsbehörden weltweit ein informelles, projektorientiertes Netzwerk zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Fragen der Kartellrechtsanwendung.


Die Arbeitsgruppen des ICN behandeln Fragen aus allen Bereichen des Kartellrechts (Fusionskontrolle, Kartellbekämpfung, Missbrauch von Marktbeherrschung) sowie eine Reihe von Querschnittsthemen.
Die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen erfolgt zum größten Teil auf elektronischen Weg und in Telefonkonferenzen, die Ergebnisse werden einmal jährlich auf einer Jahreskonferenz im Plenum des ICN zur Diskussion gestellt.


Das Bundeskartellamt leitet, zusammen mit der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC), die Arbeitsgruppe des ICN zur Missbrauchsaufsicht.