European Competition Network
(Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden)
Das Netz wird als „Europäisches Wettbewerbsnetz“ (European Competition Network, ECN) bezeichnet.
Es ist ein Diskussions- und Kooperationsforum für die Anwendung und Durchsetzung der EG-Wettbewerbspolitik. Das ECN schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit der europäischen Wettbewerbsbehörden in Fällen, in denen die Artikel 101 und 102 AEUV (= Artikel 81 und 82 des EG-Vertrages alter Fassung) angewandt werden, und ist die Basis für die Schaffung und Wahrung einer gemeinsamen Wettbewerbskultur in Europa.
Die Kooperation findet insbesondere statt:
- durch gegenseitige Information über Fälle und Entscheidungen der beteiligten Behörden,
- durch gegenseitige Hilfe bei den Ermittlungen,
- durch Austausch von Beweismaterial oder anderen Informationen.
Gremien des ECN
Zentrale Gremien des ECN sind das Plenum, die Arbeitsgruppe „Cooperation Issues“ sowie verschiedene Sektorarbeitsgruppen. In den Sektorarbeitsgruppen beraten Experten der nationalen Behörden und der Europäischen Kommission branchenspezifische wettbewerbspolitische Fragestellungen unterteilt nach Wirtschaftssektoren (z.B. „Energie“, „Pharma“, „Banken und Versicherungen“, „Freie Berufe“, „Sport und Medien“). Das leitende Gremium des ECN ist das Generaldirektorentreffen, das den Arbeitsauftrag für das Netzwerk festlegt.
ECN und ECA
Neben dem ECN besteht mit ECA („European Competition Authorities“) ein weiteres Diskussionsforum, das aus den Wettbewerbsbehörden der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Europäischen Kommission und der Überwachungsbehörde der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association – EFTA) gebildet wird.
ECN und Bundeskartellamt
Innerhalb des Bundeskartellamtes wurde im Mai 2004 eine Koordinationsstelle für die Vertretung des Bundeskartellamts im Netzwerk der Europäischen Kartellbehörden eingerichtet.
Rechtliche Grundlagen
- Artikel 101 und 102 AEUV
- Artikel 81 und 82 EG-Vertrag, alte Fassung, ersetzt durch Artikel 101 und 102 AEUV
- Verordnung Nr. 1/2003 des Rates vom 16.12.2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln.
- Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden
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