Bundeskartellamt setzt sich seit 60 Jahren für den Wettbewerb ein

02.01.2018

Das Bundeskartellamt feiert im Jahr 2018 seinen 60. Geburtstag. Am 1. Januar 1958 trat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft und das Bundeskartellamt nahm mit 53 Mitarbeitern in Berlin seine Arbeit auf. Sechs Jahrzehnte später arbeiten rund 350 Mitarbeiter in Bonn an dem ehrgeizigen Ziel, auch im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung einen funktionierenden Wettbewerb in allen Branchen sicherzustellen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ludwig Erhard bezeichnete das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen als „Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft“. Und nicht weniger als das ist es auch. Wettbewerb sorgt dafür, dass nicht zu viel wirtschaftliche Macht in den Händen weniger liegt. Konkurrierende Unternehmen müssen sich um die Kunden bemühen durch bessere Preise, höhere Qualität und Innovationen. Wettbewerb belebt und sorgt für neue Ideen, für neue Geschäftsmodelle – letztlich für Fortschritt. In diesem Sinne ist Wettbewerbsschutz auch der beste Verbraucherschutz.“

Der Gründung des Bundeskartellamtes vorweggegangen war ein langwieriger Kampf des damaligen Wirtschaftsministers und späteren Bundeskanzlers Ludwig Erhard. Die deutsche Wirtschaft war traditionell geprägt von Kartellen. Es gab daher großen Widerstand gegen die Pläne des Wirtschaftsministers. Schon Ludwig Erhard sah, dass Wettbewerb und Verbraucherschutz eng miteinander verknüpft sind. In seinem Buch „Wohlstand für alle“ schrieb Erhard: „Nicht der Staat hat darüber zu entscheiden, wer am Markt obsiegen soll, aber auch nicht eine unternehmerische Organisation wie ein Kartell, sondern ausschließlich der Verbraucher.“

Die Herausforderung des Bundeskartellamtes in den Anfangsjahren bestand vor allem darin, den Unternehmen die Vorteile einer wettbewerblich organisierten Wirtschaft zu vermitteln. Im Laufe der Jahre erarbeitete sich die Behörde immer mehr Anerkennung und es wurden ihr weitere Aufgaben übertragen. Neben den klassischen Bereichen Kartellverfolgung und Missbrauchsaufsicht trat im Jahr 1973 die Fusionskontrolle als drittes wichtiges Aufgabengebiet hinzu, um die Marktmacht einzelner Unternehmen zu begrenzen. Seit dem Jahr 1999 hat das Bundeskartellamt auch Kompetenzen im Bereich Vergaberecht und kann, sofern ein Nachprüfungsantrag eingereicht wird, Ausschreibungen des Bundes kontrollieren. Im Jahr 2013 hat die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ihre Arbeit aufgenommen, mit der Autofahrer die Kraftstoffpreise vergleichen können. Seit dem Jahr 2017 kann das Bundeskartellamt ferner Sektoruntersuchungen im Bereich Verbraucherschutz durchführen. Bis zum Jahr 2020 soll außerdem ein Wettbewerbsregister aufgebaut werden, das öffentlichen Auftraggebern ermöglichen soll nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist.

Trotz der neuen Aufgaben wurde in der jüngeren Vergangenheit insbesondere auch die Arbeit in dem klassischen Bereich Kartellverfolgung deutlich intensiviert. Unter anderem mit der Einführung eines Kronzeugenprogramms, der sogenannten Bonusregelung, im Jahr 2000, mit der Einrichtung von drei auf die Kartellverfolgung spezialisierten Beschlussabteilungen und einer Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK) sowie mit der Etablierung eines anonymen Hinweisgebersystems auf der Homepage gelang es, die Zahl der Kartellverfahren seit der Jahrtausendwende deutlich zu steigern.

Andreas Mundt: „Illegale Absprachen mit Wettbewerbern sind kein Kavaliersdelikt. Durch die Intensivierung der Kartellverfolgung ist in vielen Unternehmen hierfür ein starkes Bewusstsein entstanden. Dies sieht man beispielsweise daran, dass zahlreiche Unternehmen Compliance-Abteilungen aufbauen, um gezielt Rechtsverstöße zu vermeiden.“

In seiner jahrzehntelangen Geschichte musste das Bundeskartellamt immer mit den Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten. Die Globalisierung in den 1990er Jahren führte beispielsweise zu einer Vernetzung unter den Wettbewerbsbehörden weltweit, wie es sie nur in wenigen anderen behördlichen Bereichen gibt. Auch die Digitalwirtschaft wirft viele neue kartellrechtliche Fragen auf. Das Bundeskartellamt hat frühzeitig reagiert und mit einem „Think Tank“ intensive Grundsatzarbeit geleistet. In zahlreichen Fällen mit Bezug zu Internet und Plattformen hat das Bundeskartellamt neue kartellrechtliche Leitplanken gesetzt und damit auch im internationalen Maßstab eine Vorreiterrolle übernommen. Mit den neuen Ermittlungsbefugnissen im Bereich Verbraucherschutz will das Bundeskartellamt außerdem künftig in Bereichen, in denen der etablierte, zivilrechtlich organisierte Verbraucherschutz an seine Grenzen stößt, eine wertvolle behördliche Unterstützung leisten, um Missstände aufzudecken und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Andreas Mundt: „In unseren klassischen Kartell- und Missbrauchsverfahren geht es oft um Preisabsprachen oder missbräuchlich überhöhte Preise. Diese Verfahren bleiben wichtig. In der Internetwirtschaft müssen wir aber neu denken. Hier werden oftmals Daten als Währung gehandelt. Wir schauen uns daher derzeit in mehreren Verfahren an, wie Unternehmen Verbraucherdaten sammeln und verwerten. Dies wird sicherlich ein Thema sein, was uns in Zukunft noch stärker beschäftigen wird.“

Das Bundeskartellamt plant aus Anlass seines Jubiläums einen Festakt am 22. Februar 2018 in Bonn, zu dem zahlreiche hochrangige nationale und internationale Vertreter aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft erwartet werden.

English Version:

  • 60 years of commitment to competition

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