Bundeskartellamt erlaubt Übernahme der UAM Media Group durch Ströer

16.10.2017

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ströer-Gruppe freigegeben, die Mehrheit an der UAM Media Group GmbH, Hamburg, zu übernehmen.

Ströer ist der mit Abstand größte Außenwerbevermarkter in Deutschland. UAM ist ein bundesweit im Bereich der Werbewirtschaft tätiges Unternehmen. UAM platziert Werbeformate insbesondere in der Gastronomie, in Kinos, Universitäten, Schulen und Fitnessstudios (sog. Ambient-Werbung). Darüber hinaus vermarktet UAM dort auch digitale Werbeträger. Zudem bietet UAM in verschiedenen deutschen Großstädten die Möglichkeit an, auf Riesenposterflächen zu werben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Wie in anderen Bereichen der Wirtschaft ist auch in der Außenwerbung eine zunehmende Digitalisierung zu beobachten. In den letzten Jahren sind neue Standorte für Werbeträger im Innen- und Außenbereich erschlossen worden. Bestehende Plakatflächen wurden und werden abgebaut und umgewandelt. Das Marktsegment Digital out of Home wird immer bedeutsamer und steht zunehmend im Fokus der Werbetreibenden. Wir haben das Vorhaben genau geprüft, im Ergebnis aber freigegeben, da die Übernahme von UAM nicht zu einer wesentlichen Verstärkung der Marktposition von Ströer führt.“

Sowohl die digitalen Werbeträger als auch die Riesenposter von UAM sind nach den Feststellungen des Amtes Teil eines bundesweiten Außenwerbemarktes, so dass Ströer und UAM im direkten Wettbewerb miteinander stehen. Allerdings sind die Standorte der von UAM vermarkteten Bildschirme im Regelfall sehr zielgruppenspezifisch. Die analogen und digitalen Werbeträger der Zusammenschlussbeteiligten ergänzen sich, sind aber im Allgemeinen aus Sicht der Kunden nicht unmittelbar miteinander austauschbar. Deshalb wird die relevante Marktposition von Ströer im Bereich der Außenwerbung durch die Übernahme von UAM nicht wesentlich verstärkt. Zudem haben die Verträge von UAM mit den Anbietern der Werbestandorte eine relativ kurze Laufzeit, so dass die Marktposition, die UAM bislang einnahm, durch andere Wettbewerber angreifbar bleibt. Die gleichen Erwägungen gelten auch für Riesenposterflächen, die häufig nur für eine kurze Zeit, insbesondere auf Baustellen, angebracht sind und zudem aufgrund ihrer Besonderheiten in keinem engen Wettbewerbsverhältnis zu den übrigen Produkten von Ströer stehen. Berücksichtigt man zudem die Vielzahl weiterer Wettbewerber und Ausweichalternativen in den Marktsegmenten digitale Bildschirme und Riesenposter, war das Zusammenschlussvorhaben freizugeben.

English Version:

  • Bundeskartellamt allows Ströer to acquire UAM Media Group

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