Bundeskartellamt genehmigt die Fusion der DZ BANK mit der WGZ BANK

29.03.2016

Das Bundeskartellamt hat die Fusion der DZ BANK AG, Frankfurt, mit der WGZ BANK AG, Düsseldorf, freigegeben. Die beiden Banken sind die Zentralinstitute der genossenschaftlichen Kreditinstitute in Deutschland. Diese sind ihrerseits Gesellschafter des Zentralinstituts, dem sie sich angeschlossen haben.

Der Zusammenschluss war bereits im Jahr 2009 vom Bundeskartellamt geprüft und freigegeben worden; die Banken hatten den Zusammenschluss damals jedoch nicht vollzogen. Aufgrund der verstrichenen Zeit musste das Vorhaben erneut angemeldet und geprüft werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die DZ BANK und die WGZ BANK sind in erster Linie für die ihnen angeschlossenen Genossenschaftsbanken tätig. Sie bieten Zentralbankdienstleistungen an, insbesondere Management-, Abwicklungs- und Consulting-Dienstleitungen sowie die Bereitstellung von IT-Infrastruktur. Unsere Ermittlungen haben erneut gezeigt, dass die Genossenschaftsbanken diese Leistungen weitgehend entweder bei der DZ BANK oder bei der WGZ BANK beziehen. Die Institute haben zwischen diesen beiden Dienstleistern nicht gewechselt und dies auch nicht in Erwägung gezogen.“

Die nachgefragten Dienstleistungen können zudem auch außerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe bezogen werden. Mit einer signifikanten Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluss ist daher nicht zu rechnen.

Die DZ BANK und WGZ BANK bzw. ihre Tochtergesellschaften bieten darüber hinaus auch selbst Finanzprodukte und -dienstleistungen gegenüber Kunden an. Auf den hiervon betroffenen Märkten – vor allem im Bereich Firmenkundengeschäft, Immobilien- und Baufinanzierung, Finanzmarktdienstleistungen sowie des Investmentbankings – stehen sie in direktem Wettbewerb mit einer Vielzahl anderer Anbieter außerhalb der genossenschaftlichen Bankengruppe.

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English version:

  • Bundeskartellamt clears merger of the two central banks in the German cooperative banking sector

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