Verbraucherschutz und Kartellrecht - Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht

11.10.2016

Am 6. Oktober 2016 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 100 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema „Wettbewerb und Verbraucherverhalten – Konflikt oder Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und Kartellrecht?“.

Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: „Kartellrecht und Verbraucherrecht gehen gerade in der digitalen Ökonomie oft Hand in Hand. Nicht nur die Marktmacht einiger Internetkonzerne kann Verbraucherinteressen massiv beeinträchtigen. Oft ist der Verbraucher dem Anbieter digitaler Dienste ganz unabhängig von dessen Größe unterlegen. Verbraucherschützende Maßnahmen können nachhaltig nur dann funktionieren, wenn sie die Auswirkungen auf den jeweiligen Markt und die Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen hinreichend berücksichtigen. Wenn die Märkte nicht zum Wohle der Verbraucher funktionieren, kann mal das Kartellrecht, mal das Verbraucherrecht den sinnvolleren Lösungsansatz bringen. Daher sollte man immer beide Rechtsbereiche im Blick haben.“

Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 40 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.

Die Tagung wurde von Prof. Dr. Ost geleitet. Die einleitenden Kurzvorträge und die Podiumsdiskussion bestritten Prof. Dr. Susanne Augenhofer, Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), Prof. Dr. Paul Heidhues, DICE, Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Frau Birgit Krueger, Leiterin der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes. Ferner referierte Bernadette van Buchem, Direktorin der Abteilung Verbraucherschutz bei der niederländischen Wettbewerbsbehörde (Autoriteit Consument & Markt), über die Erfahrungen der Niederländer, Kartellrecht und Verbraucherrecht mit einer integrierten Behörde durchzusetzen.

Thema war unter anderem, ob Verbraucherschutz auch in Deutschland stärker behördlich durchgesetzt werden sollte. Viele Teilnehmer waren der Ansicht, dass das bestehende überwiegend privatrechtlich organisierte System durchaus Lücken und Vollzugsdefizite aufweise, bspw. im Zusammenhang mit den AGBs von Internetunternehmen.

Intensiv diskutiert wurde der mögliche institutionelle Rahmen einer behördlichen Verbraucherrechtsdurchsetzung. Einerseits wurde die Sorge geäußert, der Wettbewerbsschutz könnte bei einer Zusammenführung von Kartellrechts- und Verbraucherrechtsdurchsetzung leiden. Andererseits wurde vielfach eine Befassung des Bundeskartellamtes mit einem klar abgegrenzten und zugewiesenen Bereich der kollektiven Verbraucherinteressen – dem positiven Beispiel der Niederlande und anderer Staaten folgend – durchaus als eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems angesehen.

Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vorträge der Teilnehmer können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.

English version:

  • Consumer Protection and Competition Law - Meeting of the Working Group on Competition Law

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