Das Bundeskartellamt stellt klar: Fusion von Fernbus-Unternehmen nicht vom Bundeskartellamt geprüft

03.08.2016

Das Unternehmen FlixMobility GmbH (bekannt als „FlixBus“), München, hat heute mitgeteilt, dass es das Fernbusgeschäft der Deutsche Post Mobility GmbH (bekannt als „Postbus“), Bonn, übernimmt. Das Bundeskartellamt stellt klar, dass es von den Unternehmen zwar vorab über das geplante Zusammenschlussvorhaben informiert wurde, jedoch die Fusion nicht inhaltlich geprüft hat.

Die Unternehmen haben gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist, da es die geltenden Umsatzschwellen der Fusionskontrolle nicht überschreitet. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schreibt vor, dass Fusionen von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen beim Bundeskartellamt angemeldet werden müssen, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unternehmen

- insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben und
- im Inland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Millionen Euro erzielt haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wenn ein Fusionsvorhaben die geltenden Umsatzschwellen nicht erreicht, ist es beim Bundeskartellamt nicht anmeldepflichtig. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen konnten wir daher diesen Zusammenschluss nicht näher prüfen. Insoweit entbehren Meldungen, der Zusammenschluss wäre aus unserer Sicht mangels wettbewerblicher Bedenken freizugeben, jeder Grundlage. Wir haben weder die betroffenen Märkte noch die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb im vorliegenden Fall näher analysiert.“

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English version:

  • The Bundeskartellamt clarifies: Merger of long-distance bus operators not examined by the Bundeskartellamt

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