Bundeskartellamt und ENTEGA schließen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag über Heizstrompreise 2007-2009

03.11.2015

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die ENTEGA Energie GmbH, Darmstadt, wegen der Höhe ihrer Heizstrompreise mit einem Vergleich abgeschlossen. ENTEGA hat sich dem Bundeskartellamt gegenüber in einem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag dazu verpflichtet, ihren Heizstrom-Kunden aus den Jahren 2007 bis 2009 jeweils 155,72 Euro (inkl. USt und Zinsen) zurückzuerstatten.

Das Bundeskartellamt hatte im September 2009 gegen verschiedene Heizstrom-Versorger Preishöhenmissbrauchsverfahren eingeleitet. Mit Ausnahme des Verfahrens gegen ENTEGA konnten alle übrigen Heizstrom-Verfahren bereits im Herbst 2010 einvernehmlich abgeschlossen werden (siehe Pressemeldung vom 29. September 2010). Gegen ENTEGA erließ das Bundeskartellamt im März 2012 eine Rückzahlungsanordnung (siehe Pressemeldung vom 20. März 2012). Seither war die Beschwerde der ENTEGA gegen diese Verfügung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Sowohl der Ausgang des Gerichtsverfahrens, als auch dessen weitere Dauer waren bis auf weiteres nicht absehbar. Eine Fortführung lag nach der Überzeugung des Bundeskartellamtes deshalb nicht im Interesse der betroffenen Kunden.

Mit dem Vergleich wird auch der positiven Wettbewerbsentwicklung auf dem Heizstrommarkt in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Preishöhenverfahren führen wir als Wettbewerbsbehörde, wenn wir es mit gefangenen Kunden zu tun haben, für die keine Ausweichalternativen bestehen. Das Wechseln des Heizstrom-Anbieters ist aber heute deutlich einfacher, als noch vor fünf Jahren. Im Markt hat sich eine Menge bewegt. Das Angebot bundesweit tätiger Heizstromanbieter hat sich verbreitert und die Transparenz für die Heizstromkunden hat sich erhöht. Verbraucher können inzwischen die lokal verfügbaren Anbieter einfacher auffinden, z.B. durch Internetportale, Verbraucherzeitschriften oder Informationen von Verbraucherzentralen.“

Mit dem Vergleich wird der Rechtsstreit nun beendet. ENTEGA wird rund 50% des in der ursprünglichen Verfügung vorgesehenen Rückerstattungsvolumens an die damaligen Kunden auszahlen. Im Gegenzug hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsverfügung vom 19.3.2012 aufgehoben. ENTEGA wird die betroffenen Kunden bis Ende Februar schriftlich über die Auszahlungsmodalitäten informieren. Weitere Einzelheiten können dem Fallbericht des Bundeskartellamtes vom 3. November 2015 entnommen werden. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version:

  • Bundeskartellamt and ENTEGA conclude settlement on prices for electricity for heating purposes for 2007-2009

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