Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland

22.02.2013

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Kabel Deutschland Holding AG (KDG), den Kabelnetzbetreiber Tele Columbus GmbH zu erwerben, untersagt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach intensiver Prüfung, insbesondere auch der von KDG angebotenen Zusagen, hat das Bundeskartellamt die wettbewerblichen Verschlechterungen durch den Zusammenschluss als so schwerwiegend angesehen, dass eine Freigabe des Vorhabens nicht möglich war. Tele Columbus ist in den Neuen Bundesländern der wichtigste Wettbewerber von KDG. Beide Unternehmen stehen insbesondere in Berlin wie in fast allen weiteren Ballungsräumen Ostdeutschlands in direktem Infrastrukturwettbewerb zueinander. Für die Wohnungswirtschaft würde nach dem Zusammenschluss in Zukunft vielerorts eine wettbewerbliche Alternative entfallen. Der Wegfall von Tele Columbus würde damit das bundesweite Oligopol der beiden großen regionalen Kabelnetzbetreiber weiter verfestigen.“

KDG ist mit rund 8,5 Mio. Kunden der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Tele Columbus ist der bundesweit drittgrößte Kabelnetzbetreiber und betreibt Kabelnetze schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern (rund 1,2 Mio. Kunden) und zu einem kleineren Teil in Nordrhein-Westfalen und Hessen (rund 400.000 Kunden). Das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Oligopol von Unitymedia KabelBW und KDG auf dem deutschlandweiten Gestattungsmarkt durch den Zusammenschluss verstärkt würde. Auf dem Gestattungsmarkt konkurrieren die Kabelnetzbetreiber um die Belieferung von Liegenschaften mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, insbesondere von Wohnungsbaugesellschaften, mit dem TV-Signal über das Breitbandkabelnetz.

Kabel Deutschland hatte geltend gemacht, über den Erwerb von Tele Columbus in NRW und Hessen in vorstoßenden Wettbewerb gegenüber Unitymedia KabelBW treten zu können. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ergaben, dass damit bei objektiver Betrachtung in naher Zukunft voraussichtlich nicht zu rechnen ist. Nach dem Zusammenschluss wäre nur ein kleiner Teil der erworbenen Bestände direkt an Netze von Kabel Deutschland angeschlossen worden. Der überwiegende Teil der Wohneinheiten wäre wegen laufender Verträge zunächst gar nicht an Kabel Deutschland anschließbar gewesen. Der Erwerb von Tele Columbus hätte Kabel Deutschland den Markteintritt in NRW und Hessen daher nur geringfügig erleichtert. Im Übrigen wäre Kabel Deutschland auch ohne den Zusammenschluss mit geringem wirtschaftlichem Aufwand in der Lage, in NRW und Hessen tätig zu werden.

Neben dem Gestattungsmarkt wären auch der Einspeisemarkt, d.h. das Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den TV-Sendern, aufgrund des Reichweitenzuwachses für KDG infolge des Zukaufs, sowie der Signallieferungsmarkt (Bereitstellung des TV-Signals durch sog. Netzebene 3-Netzbetreiber an Netzebene 4-Betreiber) negativ durch den Zusammenschluss betroffen gewesen.

Der Zusammenschluss zwischen KDG und Tele Columbus hätte gewisse Verbesserungen beim Angebot von Telefonie und Internetzugang im Wettbewerb zur Deutschen Telekom mit sich gebracht. Diese wiegen allerdings gering im Vergleich zu den erheblichen Struktur- und Wettbewerbsverschlechterungen in der TV-Versorgung. Die kartellrechtliche Abwägungsklausel kam deshalb hier nicht zum Tragen.

Andreas Mundt: „Zu effektiven strukturellen Verbesserungen hätte der Zusammenschluss nur in einem begrenzten Ausmaß geführt. In bestimmten Regionen hätte KDG nach dem Zusammenschluss verschiedene Netzebenen zusammenführen und anschließend Breitbandanschlüsse über das Kabel anbieten können. Allerdings besteht in den betroffenen Gebieten zu einem guten Teil schon heute Internetverfügbarkeit mit mindestens 16 MBit/s, so dass auch diese mögliche Veränderung zu relativieren ist. Alle weiteren behaupteten Verbesserungen sind von den Unternehmen auch ohne den Zusammenschluss und mit begrenztem finanziellem Aufwand erreichbar. Von einem angeblich nur durch den Zusammenschluss möglichen Breitbandausbau für 900.000 Haushalte kann deshalb keine Rede sein.“

Um die negativen wettbewerblichen Auswirkungen zu beseitigen, war KDG letztlich nicht bereit, die aus Sicht des Bundeskartellamtes besonders kritischen städtischen Netzgebiete von Tele Columbus an Dritte zu verkaufen. KDG bot als Zusage nur den Verkauf der TC-Netze in Berlin, Dresden und Cottbus an; dies entsprach weniger als der Hälfte des erforderlichen Volumens.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt prohibits takeover of Tele Columbus by Kabel Deutschland

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