Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zur Konzessionsvergabe bei Strom- und Gasnetzen

18.12.2013

Das Bundeskartellamt begrüßt die gestern ergangenen wegweisenden Urteile des Bundesgerichtshofes zur Vergabe der Wegerechte für Strom- und Gasnetze. In den beiden Kartellzivilfällen hatte das höchste deutsche Zivilgericht Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts Schleswig zurückgewiesen, das in der Art bzw. den Kriterien der Vergabe einen Kartellverstoß gesehen hatte. Dieser Einschätzung schloss sich der Bundesgerichtshof an.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Bundesgerichtshof hat damit zugleich unsere Entscheidungspraxis in ganz grundlegenden Punkten bestätigt. Die Konzessionsvergabe einer Gemeinde muss diskriminierungsfrei, transparent und nach wettbewerblichen Kriterien erfolgen. Eine ungerechtfertigte Bevorzugung des eigenen Stadtwerks ist nicht erlaubt. Diese Maßstäbe sind auch bei den laufenden Auswahlverfahren in Berlin, Hamburg, Stuttgart und Leipzig anzulegen, die das Bundeskartellamt begleitet.

Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs zu den beiden Urteilen finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Das Bundeskartellamt hatte der Stadt Mettmann im Jahr 2012 in einer Grundsatzverfügung untersagt, die Wegerechte für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes ohne ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren „inhouse“ an ihr eigenes Tochterunternehmen zu vergeben und im Sinne der Verbraucher klargestellt, dass bei der Auswahl die Ziele des § 1 EnWG (sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung) im Hinblick auf den Netzbetrieb berücksichtigt werden müssen (siehe PM vom 6.12.2012). Die dagegen zunächst erhobene Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Stadt später zurückgenommen.

Auf der Internetseite des Bundeskartellamtes können Sie weitere Entscheidungen des Bundeskartellamtes zur wettbewerblichen Ausgestaltung der Konzessionsvergabe der Gemeinden für Strom- und Gasnetze finden.

Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur hatten im Jahre 2010 in einem gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen sowie zur Netzüberlassung Leitlinien für eine wettbewerbliche und diskriminierungsfreie Konzessionsvergabe niedergelegt. Die Grundsätze dieses Leitfadens liegen auf derselben Linie wie die gestrigen Urteile des Bundesgerichtshofs. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Federal Court of Justice issues decision of principle on the award of concessions for electricity and gas networks

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