Lufthansa ändert wettbewerbsbeschränkende Klauseln im Firmenkundenprogramm

20.12.2012

In einem Verfahren des Bundeskartellamtes hat sich die Deutsche Lufthansa verpflichtet, bestimmte Klauseln aus bestehenden und zukünftigen Firmenkundenverträgen zu entfernen. Ausgangspunkt des Verfahrens waren Beschwerden von Firmenkunden der Lufthansa aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft sowie der Reisestelle des Bundes.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Klauseln verschafften Lufthansa den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten von Konkurrenzunternehmen. Um in den Genuss bestimmter Rabatte oder Umsatzrückvergütungen zu kommen, mussten Großkunden der Lufthansa diese Daten zur Verfügung stellen. Dabei ging es nicht nur um Informationen über die Flüge mit Gesellschaften der Lufthansa und deren Kooperationspartnern sondern insbesondere auch um die Verkaufsdaten für Flugbuchungen mit Wettbewerbern.“

Zur Berechnung von besonderen Rabatten sowie Umsatzrückvergütungen (Incentive-Leistungen) mussten Firmenkunden bislang alle über eine bestimmte Kundenkreditkarte abgewickelten Verkaufsdaten von Flügen, welche der Firmenkunde innerhalb einer Abrechnungsperiode in Anspruch genommen hatte, der Lufthansa überlassen. Dies umfasste auch Flüge, die der Firmenkunde mit Wettbewerbern der Lufthansa geflogen war (Datentracking). Durch die so erlangte Information über Umsätze und Rabattkonditionen von Wettbewerbern hätte Lufthansa den Wettbewerb auf bestimmten Strecken durch kurzfristige und gezielte Maßnahmen verfälschen können.

Die Deutsche Lufthansa hat sich verpflichtet, die fraglichen Klauseln nun aus ihren Verträgen zu entfernen. Das Bundeskartellamt hat diese Zusagen für verbindlich erklärt. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Lufthansa changes anticompetitive clauses in corporate client programme

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