Bundeskartellamt beabsichtigt, Minderheitsbeteiligung von Gazprom an VNG freizugeben

13.01.2012

Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die Minderheitsbeteiligung von Gazprom an dem größten ostdeutschen Gasversorger VNG freizugeben. Ein Verfügungsentwurf wurde gestern zur Gewährung rechtlichen Gehörs an die Zusammenschlussbeteiligten Gazprom, VNG und Wintershall sowie sechs Beigeladene übersandt und eine Stellungnahmefrist bis zum 25. Januar 2012 gewährt. Die Prüffrist für das Amt läuft am 31. Januar 2012 ab.

Gazprom plant eine Erhöhung seiner Beteiligung an der VNG auf 10,52%. Zusammen mit der bestehenden Beteiligung von 15,79% der BASF-Tochter Wintershall sieht das Amt darin die Ausübung eines gemeinsamen wettbewerblich erheblichen Einflusses durch Gazprom und Wintershall. Die beiden Anteilseigner arbeiten in mehreren Gemeinschaftsunternehmen wie beispielsweise der Wingas eng zusammen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben uns erstmalig intensiv mit der Importstufe für Gas befasst, auf der die Unternehmen Gazprom, Gasterra und Statoil zusammen über 70% Marktanteile besitzen. Auch wenn in diesem Verfahren die Frage der Marktbeherrschung nicht entscheidungsrelevant war und wir sie deshalb nicht abschließend bewerten werden, haben wir daraus wichtige Erkenntnisse für die Beurteilung etwaiger zukünftiger Fusionspläne auf diesem Markt gewonnen.“

Das Amt geht auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und dem Import nach Deutschland vorläufig von einem national auf Deutschland begrenzten Markt aus. Auf diesem Markt hat das russische Staatsunternehmen Gazprom einen Marktanteil von rund einem Drittel, das niederländische Staatsunternehmen Gasterra ebenso wie das norwegische Staatsunternehmen Statoil von rund 20%.

Die wettbewerbliche Frage, ob Gazprom damit marktbeherrschend ist, war in diesem Verfahren nicht entscheidungsrelevant, da mit der Minderheitsbeteiligung an der VNG jedenfalls keine nachteilige Verstärkung der Marktposition Gazproms einhergeht.

In der wettbewerblichen Beurteilung der Gasmärkte werden unterschiedliche Marktstufen betrachtet. Der Importstufe sind u.a. die Märkte für die Belieferung von regionalen Weiterverteilern durch überregionale Ferngasgesellschaften und der Belieferung von großen Industriekunden durch überregionale Ferngasgesellschaften nachgelagert. Auf diesen beiden nachgelagerten Märkten beobachtet das Bundeskartellamt eine positive Wettbewerbsentwicklung. Das Amt hat sich daher insoweit von der bisher auf das jeweilige Versorgungsgebiet begrenzten räumlichen Marktabgrenzung verabschiedet und legt nunmehr bundesweite Märkte zu Grunde. Auf diesen beiden bundesweiten Märkten kommt sowohl VNG als auch Wintershall nach vorläufiger Einschätzung keine marktbeherrschende Stellung zu. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt plans to clear Gazprom's acquisition of minority interest in VNG

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