Bundeskartellamt untersucht Fälle der Behinderung freier Tankstellen

04.04.2012

Das Bundeskartellamt hat gestern Verfahren gegen fünf Mineralölunternehmen - Deutsche BP/Aral, ExxonMobil Europe/Esso, ConocoPhilips Germany/Jet, Shell Deutschland, Total Deutschland - wegen des Verdachts der Behinderung freier Tankstellen eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Solchen Verdachtsmomenten gehen wir konsequent nach. Die freien Tankstellen müssen zu fairen Bedingungen beliefert werden, um dem Oligopol der großen Fünf Wettbewerb machen zu können.“

Das Bundeskartellamt geht auf dem deutschen Tankstellenmarkt von einem Oligopol - der gemeinsamen Marktbeherrschung - der großen fünf Mineralölkonzerne aus. Die freien Tankstellen, die ein Drittel des Marktes in Deutschland ausmachen, sind auf die Belieferung aus den Raffinerien der großen Fünf angewiesen.

Dem Bundeskartellamt liegt eine Reihe von Beschwerden von freien Tankstellen über die Preisstellung der fünf Mineralunternehmen vor. In mehreren Fällen soll freien Tankstellen, Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen verkauft worden sein, die über den Preisen liegen, die die marktbeherrschenden Mineralölkonzerne von ihren eigenen Endkunden an der Tankstelle gefordert haben (sogenannte Preis-Kosten-Schere). Darüber hinaus sollen die großen Mineralölunternehmen in anderen Fällen an verschiedenen Tankstellen Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen angeboten haben, die unterhalb des Einstandspreises liegen. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt examines cases of unfair hindrance of independent petrol stations

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