Bundeskartellamt gibt Minderheitsbeteiligung von Gazprom an VNG frei

01.02.2012

Das Bundeskartellamt hat gestern die Minderheitsbeteiligung von Gazprom an dem größten ostdeutschen Gasversorger VNG freigegeben.

Die Frage, ob Gazprom auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und den Import nach Deutschland marktbeherrschend ist, war in diesem Verfahren nicht entscheidungsrelevant, da mit der Minderheitsbeteiligung an der VNG jedenfalls keine nachteilige Verstärkung der Marktposition Gazproms einhergeht.

Die Gründe für die Entscheidung, hatte die Behörde den Beteiligten bereits am 12.01.2012 mitgeteilt. Die zwischenzeitlich erfolgten Stellungnahmen der Beteiligten, Beigeladenen sowie von Behörden wurden umfassend berücksichtigt, ohne dass die wettbewerbliche Bewertung des Zusammenschlussvorhabens dadurch wesentliche Änderungen erfahren hätte.

Der Beschluss wird in ca. 2-3 Wochen auf der Homepage des Bundeskartellamtes veröffentlicht.

Zu den wesentlichen Inhalten der Entscheidung: vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 13.01.2012 zum Entwurf der Entscheidung.

Zu der Kooperation zwischen Gazprom und Wintershall: Schaubild VNG.

Zu der Abgrenzung der Gasmärkte in Deutschland: Schaubild Gasmärkte. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

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