Bundeskartellamt zieht erste Konsequenzen aus Sektoruntersuchung Kraftstoffe und untersagt den Erwerb von 59 OMV-Tankstellen durch Total

29.04.2009

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Total Deutschland GmbH, Berlin, untersagt, das ost-deutsche Tankstellennetz der OMV Deutschland GmbH, Burghausen, zu übernehmen. Der Zusammenschluss lässt die Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen erwarten, welche die Total beim Absatz von Diesel- und Ottokraftstoff auf den relevanten regionalen Tankstellenmärkten zusammen mit Shell, BP, ConocoPhillips und ExxonMobil innehat. Insbesondere würde dort mit der Übernahme des ostdeutschen OMV-Netzes durch die Total nicht nur der Marktanteil des marktbeherrschenden Oligopols in der Spitze auf 80 bis 85 % anwachsen, sondern es würde auch einer der stärksten Wettbewerber ausgeschaltet.

Das Bundeskartellamt zieht damit eine erste Konsequenz aus der im vergangenen Jahr eingeleiteten Sektoruntersuchung Kraftstoffe (siehe auch Pressemitteilung vom 28.05.2008). Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei die vorgelagerten Beschaffungsmärkte sowohl im Großhandel als auch in der Erzeugung – weil hier der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg im Tankstellengeschäft liegt. Als wichtigstes Zwischenergebnis hat die Sektoruntersuchung bestätigt, dass ein bedeutendes Hindernis für mehr Wettbewerb im Kraftstoffsektor in der dort vorzufindenden hohen vertikalen und horizontalen Konzentration liegt. Vor allem die fünf genannten Unternehmen sind über alle Stufen der Mineralölwirtschaft integrierte Gesellschaften, die sich nicht nur im Einzelhandel, sondern auch auf den Beschaffungsmärkten und im Transportsektor betätigen. Aufgrund der oligopolistischen Marktstrukturen sind weitere Zusammenschlüsse dieser Unternehmen künftig nicht oder nur sehr eingegrenzt möglich.

Die Zwischenergebnisse der Sektoruntersuchung Kraftstoffe lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Auf allen Marktstufen findet man Strukturen vor, die stark dämpfend auf den Wettbewerb insgesamt wirken.

So ist der Kraftstoffabsatz über Tankstellen nicht nur anbieterseitig hoch konzentriert, sondern auch sehr transparent. Dies kommt jedoch vor allem den integrierten Anbietern und kaum den Kraftfahrern zugute. Da die von den einzelnen Tankstellengesellschaften angebotenen Kraftstoffe weit-gehend identisch sind und eine hohe Preissensibilität der Verbraucher festzustellen ist, sollte dem Preis grundsätzlich eine sehr wichtige wettbewerbliche Rolle zukommen. Gleichwohl bezieht sich das Marketing der Gesellschaften seit jeher nicht konsequent auf die Preise, sondern weitgehend auf angebliche oder tatsächliche Qualitätsmerkmale. Begünstigt durch die hohe Transparenz und die damit einhergehende Möglichkeit die Preise der Wettbewerber stetig zu beobachten, haben sich im Laufe der Zeit Preissetzungsmuster herausgebildet, wie etwa höhere Preise zu Beginn der Reisezeit, die von den Tankstellenunternehmen ohne die Notwendigkeit von Kollusion oder Koordinierung eingesetzt werden und die Ausdruck eines im Wesentlichen gleichförmigen Preissetzungsverhaltens jedenfalls der Oligopolmitglieder sind. Von den Kraftfahrern werden sie oft als Ergebnis von Absprachen missverstanden.

Hinzu kommt, dass die Oligopolmitglieder durch Gemeinschaftsraffinerien, -pipelines und -tanklager miteinander verflochten sind und dass durch ein seit Jahren praktiziertes System des Kraftstofftausches wechselseitige Abhängigkeiten zwischen ihnen bestehen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Außenwettbewerber darunter der stark zersplitterte und auf die Vorbelieferung durch die Oligopolmitglieder angewiesene Mineralölmittelstand („freie Tankstellen“) in der Lage sind, den Verhaltensspielraum des Oligopols wirksam zu begrenzen.

Die einzelnen Zwischenergebnisse der Sektoruntersuchung wird das Bundeskartellamt in Kürze publizieren. Über die genannten Punkte hinaus wird der Zwischenbericht Aussagen zur künftigen Marktabgrenzung im Tankstellensektor enthalten. Außerdem wird die modifizierte Berechnung von Marktanteilen erläutert, mit der sich das Bundeskartellamt ein präziseres Bild über die Wettbewerbsintensität verschaffen und dem Verhalten der Kraftfahrer besser Rechnung tragen kann. Schließlich wird ein Konzept vorgestellt, mit dessen Hilfe den Vorwürfen mittelständischer Tankstellenbetreiber, sie würden von den Oligopolisten unbillig in ihrer Tätigkeit behindert werden, fundierter nachgegangen werden kann.

Schwerpunkte der Sektoruntersuchung werden in den nächsten Monaten darüber hinaus unter anderem die Untersuchung möglicher marktabschottender Effekte durch Tankkartensysteme und so genannte Markenpartnerverträge sowie die Situation an den Autobahntankstellen sein.

Neben dem nun untersagten Zusammenschlussfall prüft das Amt noch zwei weitere Zusammen-schlussvorhaben im Hauptprüfverfahren, nämlich den Erwerb von Tankstellen der Mittelständler Lomo und Honsel durch die Shell Deutschland Oil GmbH, Hamburg. Hier laufen die Entscheidungsfristen jeweils am 09.06.2009 ab.

English version

  • Bundeskartellamt takes first measures following its fuel sector inquiry and prohibits Total from acquiring 59 OMV petrol stations

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