Bundeskartellamt untersagt Übernahme der Saar Ferngas durch RWE

15.03.2007

Das Bundeskartellamt hat der RWE Energy AG untersagt, 76,88% der Anteile an der SaarFerngas AG zu erwerben. Nach Einschätzung des Bundeskartellamts führt der Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Strom- und Erd¬gasabsatz.

RWE Energy bietet als Vertriebsgesellschaft des RWE Konzerns bundesweit Strom, Erd-gas, Wasser und die damit verbundenen Dienstleistungen an. SaarFerngas ist ein regionales Ferngasunternehmen, das Stadtwerke und Regionalversorger im Saarland und in Rheinland-Pfalz mit Erdgas beliefert. RWE und SaarFerngas verfügen über Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern in den betroffenen Gebieten sowie an anderen Ferngasunternehmen. Zudem ist der E.ON Konzern mittelbar zu 20 % an der SaarFerngas beteiligt.

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes käme es durch den Zusammenschluss zu erheblichen Marktverschließungseffekten: Diese entstehen insbesondere durch das Zusammenführen von Beteiligungen der Unternehmen an Weiterverteilern, die zu einer zusätzlichen Absicherung des Strom- bzw. Gasabsatzes geführt hätten. Im Gasbereich würde zum einen die bestehende marktbeherrschende Stellung der Saar Ferngas verstärkt werden, da deren Gasabsatz durch die hinzutretenden RWE-Beteiligungen an Weiterverteilern abgesichert würde. Zum anderen liegen auch bei der Belieferung von Endkunden auf verschiedenen örtlichen Märkten die Untersagungsvoraussetzungen vor. Im Strombereich käme es – ebenfalls durch Beteiligungserwerbe an Weiterverteilern – zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen, die RWE auf den bundesweiten Strommärkten gemeinsam mit E.ON innehat. Aber auch Verschlechterungen auf einer Reihe von lokalen Haushaltskundenmärkten sind mit dem Vorhaben verbunden.

Das Bundeskartellamt hatte das Vorhaben im Dezember abgemahnt. Die Unternehmen haben daraufhin mehrere Zusagen angeboten, die den festgestellten wettbewerblichen Verschlechterungen auf den Gas- und Strommärkten abhelfen sollten. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes reichten die Zusagen jedoch nicht aus.

Kartellamtspräsident Böge: „Deutschland darf vor allem im Gassektor nach den eingeleiteten Schritten zur Marktöffnung mit Bezug auf das Erreichte nicht zurück geworfen werden. Aus diesem Grund hätten die Zusagen der Unternehmen zu Verbesserungen führen müssen, die die strukturellen Verschlechterungen klar überwogen hätten.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen. Die Entscheidung kann ab Freitag, 16. März 2007, im Internet unter www.bundeskartellamt.de abgerufen werden.

English version

  • Bundeskartellamt prohibits takeover of SaarFerngas by RWE

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