Das Bundeskartellamt hat die Erhöhung der Beteiligung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, an der Volkswagen AG, Wolfsburg, auf 25,1 % der Stammaktien freigegeben. Nachdem Porsche bereits im Herbst 2005 19 % der Stammaktien von Volkswagen und damit einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Volkswagen erworben hatte, stellt der weitere Erwerb auf über 25 % zwar einen neuen Zusammenschlusstatbestand dar. Die Geschäftstätigkeiten von Porsche und Volkswagen überschneiden sich jedoch nur in den Bereichen Sport- und Geländewagen, ohne dass dort eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Das Amt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss und hat ihn daher freigegeben.“