Bundeskartellamt untersagt Behinderung von Wettbewerber durch Europas größten Gewürzanbieter Fuchs Gewürze

21.08.2002

Das Bundeskartellamt hat der Fuchs Gewürze GmbH & Co., Dissen, (Fuchs) untersagt, die Wettbewerberin Hartkorn Gewürzmühle GmbH, Koblenz, (Hartkorn) unbillig zu behindern.

Fuchs ist der größte Gewürzanbieter in Europa und weltweit der zweitgrößte Gewürzspezialist. Das Unternehmen verfügt über eine Vielzahl von zum Teil sehr bekannten Gewürzmarken wie zum Beispiel Fuchs, Ostmann, UBENA und Aso. Auf einem weitgehend mittelständisch strukturierten Markt für haushaltsüblich abgepackte Trockengewürze und –kräuter hat Fuchs in Deutschland mit einem Marktanteil von rund 75% eine marktbeherrschende Stellung.

Fuchs hat in mehreren Fällen Lieferverträge mit selbständigen Lebensmitteleinzelhändlern geschlossen, die Ausschließlichkeitsklauseln enthielten. Gleichzeitig hat Fuchs "Werbekostenzuschüsse" unter der Bedingung angeboten, dass der mittelständische Wettbewerber Hartkorn ausgelistet oder aus laufenden Verhandlungen ausgeschlossen würde.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Mit seinem Vorgehen hat die Fuchs-Gruppe als marktbeherrschendes Unternehmen gezielt beabsichtigt, die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit seines Konkurrenten unzulässig zu beeinträchtigen. Die Zeche zahlt letztlich der Verbraucher."

Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.    

English version

  • Bundeskartellamt prohibits Europe’s largest supplier of spices,
    Fuchs Gewürze, from hindering a competitor

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