Bundeskartellamt untersagt Fusion E.ON/Gelsenberg (Ruhrgas)

21.01.2002

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Gelsenberg AG, Essen durch die E.ON AG, Düsseldorf (E.ON) untersagt. Der Zusammenschluss führt zur Verstärkung markt­beherrschender Stellungen sowohl beim Absatz von Gas als auch beim Absatz von Strom. Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Die Verbindung von E.ON und Ruhrgas in einer Phase beginnender Liberalisierung auf den Gasmärkten würde die marktbeherrschende Stellung der Ruhrgas zementieren. Die Chancen für wirksamen Wettbewerb durch andere Ferngasunternehmen würden erheblich beeinträchtigt. Es war auch zu befürchten, dass die Marktposition von E.ON auf der Stromseite weiter abgesichert würde, zu Lasten kleinerer Wettbewerber und damit auch der Verbraucher."

Die Ruhrgas ist das größte deutsche Ferngasunternehmen. Sie erreicht mit ihrem inländischen Gasabsatz knapp 60 % des gesamten inländischen Erdgasaufkommens. Auf der Ferngasstufe beim Absatz an Weiterverteiler, d.h. ohne Direktbelieferung von Großabnehmern, erreicht sie einen Marktanteil von mindestens 88% bezogen auf ihr Absatzgebiet und von rund 58% in Deutschland. Daneben besitzt die Ruhrgas als einziges Ferngas­unternehmen einen überragenden Zugang zu allen für die Belieferung Deutschlands in Frage kommenden Gasförderquellen (Norwegen, Russland, Niederlande, Großbritannien, einheimische Quellen). Sie verfügt über das ausgedehnteste Ferngasleitungsnetz, das ihr sowohl einen überragenden Zugang zu den Lieferanten als auch den Abnehmern verschafft. Hinzu kommen die in absoluten Zahlen höchsten Speicherkapazitäten, die für die Regulierung von Absatzschwan­kungen bedeutend sind.

Auf der Ferngasstufe führt die Verbindung von Ruhrgas und E.ON zu einer strukturellen Sicherung des Absatzes der Ruhrgas an E.ON-Konzern- und Beteiligungsunternehmen und damit zur Verstärkung ihrer marktbeherrschenden Stellung. Es wäre zu erwarten, dass Ruhrgas nach dem Zusammenschluss diesen Anteil durch bevorzugte Berücksichtigung beim Neuabschluss von Gasbezugsverträgen wegen gemeinsamer Interessen weiter ausbauen könnte. Die E.ON-Konzernunternehmen im Leitungsgebiet der Ruhrgas (z.B. Avacon AG, Helmstedt, Schleswag AG, Rendsberg, Heingas Hamburger Gaswerke GmbH, Hamburg, und Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH, Duisburg) könnten ihre marktbeherrschenden Stellungen bei der Belieferung von letztverbrauchenden Gas­großkunden und lokalen Gasweiterverteilern (Stadtwerken) verstärken, da sie nach der Fusion nicht mehr mit potentiellem Wettbewerb der Ruhrgas rechnen müssten. 

Im Strombereich führt das Zusammenschlussvorhaben ebenfalls zur Verstärkung markt­beherrschender Stellungen. Erdgas ist der zukunftsträchtige Primärenergieträger zur Stromerzeugung. Ein maßgeblicher Einfluss auf den Primärenergie-Lieferanten Ruhrgas würde die marktbeherrschende Stellung von E.ON und RWE (mit dem Tochterunternehmen Thyssengas) auf den bundesweiten Märkten für die Belieferung von industriellen/gewerblichen Stromkunden sowie für die Belieferung von weiterverteilenden Stromregionalversorgungsunternehmen und Stadtwerken verstärken.  

Böge: "Die von den Unternehmen angebotenen Auflagen waren wettbewerblich von geringer Bedeutung und somit nicht geeignet, die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellungen auf den Gasmärkten und den Strom­märkten zu beseitigen."

English version

  • Bundeskartellamt prohibits E.ON/Gelsenberg (Ruhrgas) merger

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