Bundeskartellamt mahnt Fusion RWE/VEW wegen Bedenken im Entsorgungsbereich ab

26.04.2000

Das Bundeskartellamt hat den Unternehmen RWE AG, Essen, (RWE) und VEW AG, Dortmund, (VEW) seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt, daß das Zusammenschlußvorhaben neben den Strommärkten auch auf einigen Entsorgungsmärkten zur Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen führt.
Durch die Verschmelzung von RWE/VEW kommt es zu einer Bündelung der umfangreichen Entsorgungsaktivitäten der Unternehmen, die überwiegend in den Unternehmensteilen RWE Umwelt AG/Trienekens und Edelhoff AG angesiedelt sind. Die Entsorgungstöchter von RWE und VEW sind bereits heute die Nr.1 und 3 auf dem deutschen Entsorgungsmarkt.
Die Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen wurde auf folgenden Entsorgungsmärkten festgestellt:


 Siedlungsabfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (Hausmüllabfuhr)
 Entsorgung für das Duale System in Nordrhein-Westfalen ("Grüner Punkt"-Sammlung)
 Hausmüllverbrennung in Nordrhein-Westfalen
 Flächendeckende Entsorgung gewerblicher Anfallstellen - bundesweit

Die Entsorgungsmärkte sind weitgehend mittelständisch geprägt und zersplittert. Kartellamtspräsident Böge: "RWE und VEW habe auf allen betroffenen Märkten deutlich größere Marktanteile und Ressourcen als ihre Wettbewerber. Vielfältige Beziehungen zwischen RWE/VEW und den Kommunen in Nordrhein-Westfalen sichern die erreichten Marktstellungen nachhaltig ab. Eine Fusion würde nach dem gegenwärtigen Stand den Wettbewerb im Entsorgungsbereich ernsthaft gefährden."


Die Unternehmen haben vor einer endgültigen Entscheidung des Bundeskartellamtes Gelegenheit zur Stellungnahme.

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