Bundeskartellamt beendet Verfahren gegen Stadtwerke München nach Durchleitungszusicherung

25.04.2000

Das Bundeskartellamt hat das Mißbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke München GmbH eingestellt, da der drittgrößte städtische Versorger zugesichert hat, die Belieferung von Tarifkunden (Haushalte, Gewerbe- und landwirtschaftliche Kunden) im Wege der Durchleitung ab 1. Mai 2000 zu ermöglichen. Kartellamtspräsident Böge: "Auch die Münchner Tarifkunden können danach ab sofort zwischen Anbietern nach Preis und Qualität wählen. Ich setze darauf, daß damit allen Durchleitungsbegehren stattgeben wird." Auf das Netzgebiet München entfällt ein Umsatzvolumen von rd. 600 Mio. DM, das damit dem Wettbewerb geöffnet wird.


Die Stadtwerke München hatten die Durchleitung von Strom bei allen Kunden, die von einem Wettbewerber der Stadtwerken beliefert werden wollten, von der Installierung eines Leistungszählers abhängig gemacht. Damit wäre für jeden Newcomer eine Belieferung von Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke unwirtschaftlich gewesen. Daraufhin hatten LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH, Hamburg, die Strom aus regenerativer Energie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vertreiben will, sowie zwei Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, die Yello Strom GmbH, Köln, und die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH, Stuttgart, die in München Strom an Haushaltskunden (LichtBlick, Yello) bzw. an Filialen der Drogeriemarktkette Schlecker (EnBW) liefern wollen, beim Bundeskartellamt im Herbst 1999 Beschwerde eingelegt. Nach Androhung einer Durchleitungsanordnung und einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Januar 2000 sicherten die Stadtwerke schließlich zu, ab 1. Mai 2000 die Voraussetzungen für die Durchleitung von Strom zu Kleinkunden ohne Leistungsmessung zu schaffen.

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