Bundeskartellamt mahnt Mineralölgesellschaften wegen Benzinpreisgestaltung ab

24.05.2000

Das Bundeskartellamt hat den Mineralölgesellschaften DEA Mineralöl AG, Hamburg, Aral AG, Bochum, Deutsche Shell AG, Hamburg, Esso Deutschland GmbH, Hamburg und Deutsche BP, Hamburg mitgeteilt, daß die derzeitige Preisgestaltung beim Absatz von Benzin- und Dieselkraftstoffen an selbständige Einzelhändler und an Endverbraucher gegen das Behinderungsverbot des Kartellgesetzes verstößt. Die Wettbewerbsbehörde beabsichtigt, den Mineralölunternehmen zu untersagen, bei der Belieferung von den freien Tankstellenbetreibern höhere Preise zu verlangen als vom Endverbraucher an den konzerneigenen Tankstellen.

Kartellamtspräsident Böge: "Nach unseren Ermittlungen hat sich der Verdacht er-härtet, daß die großen Mineralölgesellschaften durch eine Preisschere die selbständigen Tankstellenbetreiber unbillig behindern. Sie würden dadurch in ihrer Existenz gefährdet." Im Gegensatz zu den genannten großen vertikal integrierten Mineralölunternehmen verfügen die mittelständischen Unternehmen nicht über die finanziellen Ressourcen, um eventuelle Verluste auf dem Kraftstoffmarkt abzufangen. Böge: "Wenn die mittelständischen selbständigen Wettbewerber vom Markt gedrängt werden, geht mittel- und langfristig der Wettbewerb verloren. Dies geht am Ende zu Lasten der Verbraucher."

Die Mineralölunternehmen haben Gelegenheit bis zum 31. Mai 2000 zu den Vor-würfen Stellung zu nehmen. Danach wird das Bundeskartellamt eine abschließende Entscheidung treffen.

Das Bundeskartellamt hat zudem die Ermittlungen auf Elf Oil Deutschland GmbH, Berlin ausgedehnt und entsprechende Auskünfte über die Preisgestaltung verlangt. Damit richtet sich das Mißbrauchsverfahren gegen alle großen Mineralölgesell-schaften, die gleichzeitig über Raffinierien verfügen und im Endkundengeschäft tätig sind.

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