Vorbehaltlich wirksamer Lösungen für den Gasbereich ist nach vorläufiger Ein-schätzung des Bundeskartellamts in Kürze mit einer Freigabe der Fusion RWE/VEW zu rechnen. In den Bereichen Strom- und Entsorgungswirtschaft haben RWE/VEW den vorgesehenen Auflagen bereits zugestimmt. Insoweit ist die Prüfung abgeschlossen.
RWE/VEW und Veba/Viag haben gegenüber dem Bundeskartellamt bzw. der EG-Kommission u.a. erklärt, ihre Beteiligungen an der Veag und deren Vorlieferantin Laubag zu veräußern. Kartellamtspräsident Böge: "Mit dem Verkauf des ost-
deutschen Regionalversorgungsunternehmens envia wird der Veag der Einstieg ins Endkundengeschäft ermöglicht. Dadurch wird die Veag über ihre bisherigen Erzeugungs- und Stromtransportaktivitäten hinaus zu einem "vollständigen" und bedeutenden Wettbewerber auf den deutschen Strommärkten."
Die Entstehung von Marktbeherrschung ist nicht mehr zu erwarten. Denn die Schaffung von wirksamem Außenwettbewerb auf allen Marktstufen (Stromhandel, Belieferung von Großkunden und Kleinkunden) verhindert zusammen mit anderen Auflagen das andernfalls zu erwartende oligopolistische Parallelverhalten in einem weitgehend symmetrischen Duopol RWE/VEW und PreussenElektra (Veba)/Bayernwerk.
Die Prüfungsfrist im RWE/VEW-Fall endet aufgrund einer Fristverlängerung am 10. Juli 2000. Diese wurde erforderlich, weil die Bedenken des Bundeskartellamtes bezüglich der Gasmärkte bisher nicht ausgeräumt worden sind.