Abschluss des Bußgeldverfahrens "Rohrleitungsbau"

04.12.2000

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder wegen Submissionsabsprachen in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. DM gegen sieben Unternehmen des Rohrleitungsbaus und deren Verantwortliche verhängt. Im Dezember 1996 war bei bundesweiten Durch-suchungen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Nach dessen Aus¬wertung erhärtete sich der Abspracheverdacht bei 12 Ausschreibungen für den Bau von Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen vor allem in Süd- bzw. Südwest-deutschland in den Jahren 1993 bis 1996 (Auftragsvolumen zusammen rd. 13 Mio. DM). Die erst im August 1997 über das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption er-folgte Hochstufung von Submissions¬absprachen von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten konnte somit noch keine Anwendung finden.

Im einzelnen wurden folgende Firmen bebußt:

  • Saar-Hochdruck Rohrleitungs- und Tiefbau GmbH, Saarbrücken,
  • Meisel Rohrbau GmbH & Co. KG, Liederbach,
  • Kraftanlagen Beteiligungsgesellschaft mbH, Heidelberg,
  • SEG Süddeutsche Energieanlagen GmbH, Maisach,
  • Mannesmann Demag AG, Duisburg,
  • Lafrentz Bau- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co., Hamburg,
  • Haniel Kanal-Sanierungstechnik GmbH, Hannover.

Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.

Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: "Die Unternehmen haben sich in hohem Maße sozialschädlich verhalten .Sie haben den Wettbewerb ausgeschaltet und überhöhte Preise durchgesetzt, die letztlich zu Lasten der Bürger gehen. Kartelle sind keine Kavaliersdelikte. Das Kartellamt wird sie deshalb auch in Zukunft mit allem Nachdruck verfolgen."

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