Fallbericht vom 14. März 2018
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von 25 Prozent der Anteile an der Raiffeisen Gartenbau GmbH & Co. KG („Raiffeisen Gartenbau“) durch die Landgard Blumen & Pflanzen GmbH & Co. KG („Landgard“) sowie die damit einhergehende Einbringung der Landgard-Gartenbauhandelsstandorte in das geplante Gemeinschaftsunternehmen für den Gartenbaubedarfshandel im Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Die Beteiligten haben die Anmeldung zurückgenommen, nachdem das Bundeskartellamt die wettbewerblichen Bedenken gegenüber dem Vorhaben mitgeteilt hatte.