Aktualisierte Fallberichte vom 17. Januar 2017
Die Nestlé Deutschland AG hat im Kartellverfahren gegen Hersteller von Konsumgütern im Dezember 2016 ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Damit sind nun alle der in diesem Verfahren vom Bundeskartellamt erlassenen Bußgeldbescheide rechtskräftig und das Verfahren ist beendet. Zwischen 2011 und 2013 waren gegen vier Unternehmen wegen der Beteiligung an einem wettbewerbswidrigen Informationsaustausch Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 57 Mio. Euro verhängt worden.
Auch im Kartellverfahren gegen Hersteller von Süßwaren sind im Hinblick auf den Tatkomplex „Vierer-Runde“ sämtliche Bußgeldbescheide rechtskräftig, nachdem die Nestlé Kaffee und Schokoladen GmbH ihren Einspruch im Dezember 2016 zurückgenommen hat. In diesem Verfahrensteil hatte das Bundeskartellamt in den Jahren 2012 und 2013 wegen der Beteiligung an Preisabsprachen sowie an einem wettbewerbswidrigen Informationsaustausch Geldbußen gegen drei Unternehmen in Höhe von insgesamt rund 22 Mio. Euro verhängt.