OLG Düsseldorf bestätigt Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen Hersteller von Tapeten

12.10.2017

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamtes im Kartellverfahren gegen Tapetenhersteller bestätigt und die Bußgelder gegen zwei der beteiligten Unternehmen und fünf verantwortlich handelnde Personen noch deutlich erhöht.

Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013 bzw. Anfang 2014 Bußgelder gegen vier Hersteller von Tapeten, deren Verantwortliche und ihren Verband in Höhe von insgesamt rd. 17 Mio. EUR wegen Preisabsprachen verhängt (siehe Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 25.2.2014).

Die Pressemeldung des OLG Düsseldorf zum Urteil vom 12.10.2017 finden Sie hier.

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