Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zu Online-Buchungsportalen von Hotelzimmern

06.04.2017

Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht zu Online-Buchungsportalen von Hotelzimmern veröffentlicht. Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe des Netzwerkes der Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union (ECN) erstellt, in der das Bundeskartellamt aktiv mitgewirkt hat. Untersucht wurden die Auswirkungen wettbewerblicher Maßnahmen bezüglich sogenannter Paritätsklauseln (auch Bestpreisklauseln genannt) von Hotelbuchungsportalen.

Paritätsklauseln der Buchungsplattformen enthalten die Verpflichtung für Hotels, auf dem jeweiligen Hotelbuchungsportal mindestens einen ebenso günstigen Preis wie auf der hoteleigenen Website („enge“ Paritätsklausel) oder darüber hinaus auch auf allen anderen Buchungskanälen den gleichen Preis („weite“ Paritätsklausel) anzubieten. Das Bundeskartellamt sieht solche Klauseln als Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Plattformen und zwischen den Hotels an. In den vergangenen Jahren haben das Bundeskartellamt sowie weitere europäische Wettbewerbsbehörden und in einigen Mitgliedsstaaten auch der Gesetzgeber Maßnahmen gegen diese Klauseln ergriffen. Während in manchen Mitgliedsstaaten alle Arten von Paritätsklauseln verboten wurden, erstreckte sich das Verbot in anderen Mitgliedsstaaten nur auf „weite“ Paritätsklauseln.

Der Bericht befasst sich mit beiden Arten von Verboten. Das Bundeskartellamt versteht den Bericht als Bestätigung, dass bei der konkreten Ausgestaltung der wettbewerblichen Maßnahmen insbesondere die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen nationalen Hotelportal-Märkte zu berücksichtigen sind.

Der vollständige Abschlussbericht steht auf der Website der Europäischen Kommission zum Download zur Verfügung.

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