Fallbericht: Untersagung des Erwerbs der Filialen von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka

27.05.2015

Aktualisierter Fallbericht vom 6. Juli 2015

Das Bundeskartellamt hat der Edeka Zentral AG & Co. KG, Hamburg den beabsichtigten Erwerb von 451 Kaiser’s Tengelmann Filialen untersagt. Das Ausscheiden der Kaiser’s Tengelmann GmbH als unabhängigem Einzelhandelsunternehmen und die Übernahme des Filialnetzes durch Edeka hätte zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten Regionalmärkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt.

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