Veröffentlichung der Entscheidung vom 28. Januar 2015: Stadt Titisee-Neustadt

22.05.2015

Das Bundeskartellamt hat im Verwaltungsverfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach §§ 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgestellt, dass bei der Auswahl des Unternehmens, dem die Wegerechte an den öffentlichen Verkehrswegen für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom im Stadtgebiet Titisee-Neustadt mit Ausnahme des Stadtteils Waldau ab dem 01.01.2012 eingeräumt wurden, gegen §§ 1, 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 1, 46 EnWG verstoßen wurde.

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