Veröffentlichung der Entscheidung vom 13.08.2015: Wessels & Müller SE; Erwerb der Trost Auto Service Technik SE

18.09.2015

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wessels & Müller SE, sämtliche Anteile an der Trost Auto Service Technik SE zu erwerben, mit Beschluss vom 13. August 2015 unter Nebenbestimmungen freigegeben.

Zum Download der Entscheidung:

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