Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

16.03.2015

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung über die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) geschlossen. Diese war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen ist sichergestellt. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt wird der gesetzlich vorgesehene Daten- und Informationsaustausch über einen unmittelbaren, datenschutzkonformen und verfahrenssicheren elektronischen Datenzugang effektiv vollzogen.

Zum Download der Kooperationsvereinbarung:

  • Kooperationsvereinbarung der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes für die MTS Strom/Gas

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