Energie-Monitoring - Datenerhebung vom 13. April bis 8. Mai 2015

15.04.2015

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt werden daher vom 13. April bis zum 8. Mai 2015 Daten zum Monitoring 2015 erheben.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur ist auf § 35 EnWG gestützt. Über die Ergebnisse des Monitoring zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, veröffentlicht die Bundesnetzagentur gemäß § 63 EnWG jährlich einen Bericht. Die Monitoring-Aufgabe des Bundeskartellamtes ist auf § 48 GWB gestützt und bezieht sich auf Fragen der Marktöffnung, der Transparenz und des Wettbewerbs auf der Großhandels- und Endkundenebene.

Der vom Bundeskartellamt zu erstellende Bericht über das Ergebnis seiner Monitoring-Tätigkeit nach § 48 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 3 GWB ist in den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aufzunehmen. Darüber hinaus unterbreitet die Bundesnetzagentur nach § 63 EnWG der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoringtätigkeit.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung der Berichte zusammen. Die Fragebögen sind gemeinsam erstellt. Soweit darin Fragen des Bundeskartellamtes enthalten sind, sind diese entsprechend ausgewiesen.

Die Datenabfrage zum Berichtsjahr 2014 richtet sich, gegliedert nach Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Import, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen, Handel, Vertrieb etc.), an die in Deutschland auf der jeweiligen Stufe operativ tätigen Unternehmen. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen ist nicht vorgesehen. Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben beziehen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist. Es sind nur die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Die mit den Fragebögen erhobenen Angaben der Marktteilnehmer werden im Monitoringbericht 2015 nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden gewahrt.
Eine zusammenfassende Übersicht zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sowie einer Auswertung der Konsultation der Fragebögen ist hier abrufbar.

Erhebung per Excel-Fragebögen

Die Datenerhebung erfolgt für die Marktrollen Elektrizitätserzeuger und –speicher, Übertragungsnetzbetreiber, Fernleitungsnetzbetreiber sowie Großhändler und Lieferanten Elektrizität und Gas (Fragebögen 1, 2, 4, 7 und 9) wie in den Vorjahren mit Excel- Fragebögen. Diese sind über die Bundesnetzagentur hier abrufbar.

Soweit vom jeweiligen Unternehmen gewünscht, kann es die Excel-Dateien verschlüsselt übermitteln; dazu kann ein bestimmtes, einfach zu handhabendes Verschlüsselungswerkzeug bei der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden. Alternativ können die Antworten per CD übersandt werden an:

Bundesnetzagentur
Referat 603 - Monitoring
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Erhebung per Monitoring-Online-Portal

Die Datenerhebung für die Marktrollen Import/Export Gas, Untertagegasspeicher, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen Elektrizität und Gas (Fragebögen 5, 6, 10, 11) erfolgt diesjährig erstmals, entsprechend der bereits im letzten Jahr umgestellten Datenerhebung bei den Verteilnetzbetreibern Elektrizität und Gas (Fragebögen 3, 8), über das Monitoring-Online-Portal der Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zum Monitoring-Online-Portal und zur Verfahrensweise sind über die Bundesnetzagentur hier abrufbar.

Rückfragen zur Datenerhebung können an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de mit dem Betreff: „Rückfrage Monitoring 2015“ übersendet werden (bitte möglichst getrennt von einer Übersendung von Fragebögen). Zudem steht eine gesondert geschaltete Monitoring-Rufnummer 0228 – 14 59 99 für die Zeit der Datenerhebung zur Verfügung.

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